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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.03.1958

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1958 - IV C 398.57   

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https://dejure.org/1958,1587
BVerwG, 29.08.1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,1587)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,1587)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,1587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1958, 1549
  • WM 1960, 135
  • WM 1960, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 29.03.1961 - IV C 209.60

    Einordnung des Gläubigers einer hypothekarisch gesicherten Forderung als vom …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen BVerwG IV C 398.57 - WM 1958, 1549 - (zwangsweise Überweisung eines Sparguthabens aus den Saarland 1948 nach Rheinland-Pfalz) und BVerwG III C 287.55 - BVerwGE 9, 166 [BVerwG 30.09.1959 - III C 287/58] - (nach dem 1. Januar 1940 zugunsten des Sparers vorgenommene Verbuchung einer vorher auf dem Konto der Sparkasse eingegangenen Gutschrift) entschieden, der Sparer habe auch während des Überweisungsvorgangs, an dem, streng genommen, eigentlich nur die Geldinstitute beteiligt waren, eine Gläubigerstellung eingenommen; Schulenburg (WM 1960, 58) hat zwar u.a. diese beiden Entscheidungen BVerwG IV C 398.57 und BVerwG III C 287.58 bekämpft, indem er privatrechtliche Betrachung in den Vordergrund rückte.

    Dem ist hinsichtlich der Entscheidung BVerwG IV C 398.57 Hw. Müller in seinem Aufsatz WM 1960, 135 entgegengetreten.

  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 155.60

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen BVerwG IV C 398.57 - WM 1958, 1549 [BVerwG 29.08.1958 - BVerwG IV C 398.57] - (zwangsweise Überweisung eines Sparguthabens aus dem Saarland 1948 nach Rheinland-Pfalz) und BVerwG III C 287.58 - BVerwGE 9, 166 [BVerwG 30.09.1959 - BVerwG III C 287.58] - (nach dem 1. Januar 1940 zugunsten des Sparers vorgenommene Verbuchung einer vorher auf dem Konto der Sparkasse eingegangenen Gutschrift) entschieden, der Sparer habe auch während des Überweisungsvorgangs, an dem streng genommen, eigentlich nur die Geldinstitute beteiligt waren, eine Gläubigerstellung eingenommen; Schulenburg (WM 1960, 58 [BVerwG 29.08.1958 - BVerwG IV C 398.57]) hat zwar u.a. diese beiden letztgenannten Entscheidungen bekämpft, indem er privatrechtliche Betrachtung in den Vordergrund rückte.

    Dem ist hinsichtlich der Entscheidung BVerwG IV C 398.57 Hw. Müller in seinem Aufsatz WM 1960, 135 [BVerwG 29.08.1958 - BVerwG IV C 398.57] entgegengetreten.

  • BVerwG, 27.11.1959 - IV C 302.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß Verbuchungen nur rechtserheblich sind, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung der Beteiligten beruhen (vgl. Urteile vom 9. Mai 1958 - BVerwG IV C 53.57 [RLA 58, 222] - und vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 398.57 [RLA 59, 45] -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1958 - IV C 398.57   

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BVerwG, 07.03.1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,4663)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,4663)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1958 - IV C 398.57 (https://dejure.org/1958,4663)
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