Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1956 - IV C 040.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 23.03.1955 - Bf I 175.54
- BVerwG, 03.04.1956 - IV C 040.55
- BVerwG, 27.04.1956 - IV C 040.55
Wird zitiert von ... (24)
- BVerwG, 19.03.1966 - VIII B 17.65 Zu Unrecht rügt der Kläger auch, das Berufungsgericht sei in seiner Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 40.55 - und vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 = ROW 1958 S. 82 = ZLA 1958 S. 45, abgewichen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
Die am 27. April 1956 unter dem Aktenzeichen BVerwG IV C 040.55 ergangene Entscheidung, die der Kläger vermutlich meint, ist zwar zu einem Anspruch auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge ergangen; sie enthält aber keine Ausführungen zu dem Erfordernis der objektiven Verschärfung der Lage bei einer subjektiv bedingten Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 BVFG.
- BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 17.61
Erteilung eines Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Begriffsmerkmal der …
Dabei sind die besonderen Verhältnisse des Antragstellers, insbesondere Alter und Gesundheitszustand, zu berücksichtigen (Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -).Aber selbst dann, wenn man anerkennen wollte, daß zwischen dem Berufungsurteil und den Urteilen vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 - und vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖD 1959 S. 58, eine maßgebliche Abweichung besteht, weil in diesen Urteilen eine milde Auffassung zugunsten solcher Antragsteller vertreten werde, deren Überlegung durch Alter oder Krankheit eingeschränkt sei, könnte diese Annahme der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.
- BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195, Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -) ist eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift schon gegeben, wenn die Lage sich auf den Antragsteller in irgendwie bedrohlicher Weise bereits zugespitzt hat, wenn er infolgedessen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut irrtümlich annimmt und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Antragstellers sich zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde.Wenn das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand, in Betracht gezogen hat, so steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des IV. Senatsvom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -) und ergibt weder eine noch zu klärende grundsätzliche Rechtsfrage noch eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
- BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, Beschluß vom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 -) sind hierbei die besonderen Verhältnisse des Antragstellers in Betracht zu ziehen. - BVerwG, 22.07.1963 - VIII B 26.62
Rechtsmittel
Welche Ausführungen im Berufungsurteil schließlich von den Rechtsgrundsätzen abweichen sollen, die im Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 - näher dargelegt worden sind, ist der Beschwerdebegründung nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen. - BVerwG, 27.09.1957 - V C 443.56
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195;Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, Beschluß vom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 -) ist trotz des Fehlens einer objektiven Zwangslage der Flüchtlingsauweis C zu erteilen, wenn der Antragsteller - vielleicht irrtümlich - die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BVFG als gegeben angesehen hat, wenn sich die allgemeine Gefährdung der Bewohner der sowjetischen Besatzungszone auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Betroffenen sich zur Flucht gezwungen gesehen hätte. - BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195;Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -;Beschluß vom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 -) ist der Anspruch auf einen Flüchtlingsausweis C trotz Fehlens einer objektiven Zwangslage gerechtfertigt, wenn der Kläger die Voraussetzungen des § 3 BVFG als gegeben angesehen hat, weil sich die Lage auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise bereits zugespitzt hatte und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone bei verständiger Würdigung der Lage des Klägers sieh zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde. - BVerwG, 17.11.1959 - VIII B 24.59
Rechtsmittel
Die besonderen persönlichen Erfahrungen und der körperliche und seelische Zustand des Flüchtlings können zwar unter Umständen seinen Irrtum auch dann entschuldigen, wenn ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone unter gleichen äußeren Verhältnissen nicht die Flucht, ergriffen hätte (vgl. die Beschlüsse vom 7. und 29. Oktober und vom 20. Dezember 1957 - BVerwG V B 47.57, BVerwG V B 90.57 und BVerwG V B 149.57 - sowie die Urteile vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, Der Fachberater 1958, 222, …und vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, a.a.O.); der "für einen, noch nicht absehbaren Zeitpunkt" befürchtete Eintritt eines schweren Nachteils für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit ist jedoch, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, noch keine "unmittelbare" Gefahr. - BVerwG, 22.12.1961 - VIII B 52.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …
Als Entscheidungen, von denen das Urteil des Berufungsgerichts abweiche, bezeichnet die Klägerin die Urteile vom 24. September 1954, BVerwGE 1, 195, von 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, vom 7. Mai 1958 - BVerwG V C 481.56 - und vom 2. Juli 1959 - BVerwG VIII C 268.59 - sowie den Beschluß vom 26. März 1956 - BVerwG IV C 018.55 -. - BVerwG, 28.04.1961 - VIII C 444.59
Rechtsmittel
Unter solchen Voraussetzungen kann eine subjektiv bedingte besondere Zwangslage selbst dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller seine Lage überängstlich beurteilt haben sollte (Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -). - BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 40.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 20.02.1961 - VIII B 141.60
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- BVerwG, 07.05.1958 - V C 481.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.01.1958 - V CB 508.56
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung eines …
- BVerwG, 03.04.1962 - VIII B 56.61
- BVerwG, 08.11.1960 - VIII CB 426.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.12.1958 - V B 128.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.08.1958 - V B 49.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.06.1958 - V B 105.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.11.1957 - V B 112.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.10.1957 - V B 90.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.03.1962 - VIII C 94.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung des Antrages auf …
- BVerwG, 08.05.1961 - VIII B 74.60
Besondere Zwangslage durch die politischen Verhältnisse in der sowjetischen …
- BVerwG, 31.05.1957 - V B 420.56
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.11.1954 - X A. 308.54
- BVerwG, 23.03.1956 - IV C 40.55
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 13.02.1959 - IV C 239.57
Rechtsmittel
So hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 40.55 (Urteil vom 23. März 1956) entschieden, daß einem Antrag auf Gewährung einer Kriegsschadenrente keine rechtliche Bedeutung mehr zukommt, wenn auf diesen Antrag hin die Bewilligung der Rente deswegen unanfechtbar verweigert worden ist, weil der Geschädigte eine ärztliche Untersuchung verweigerte. - BVerwG, 02.02.1957 - IV C 347.56
Rechtsmittel
Dies geschah auch dann (z.B. BVerwG IV C 40.55 vom 23. März 1956), wenn die Partei entgegen der unrichtigen Belehrung die Revision richtig beim Vordergericht, aber entgegen der insoweit richtigen Belehrung nicht binnen einem Monat nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung, sondern später eingelegt hatte.
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