Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.07.1956 - IV C 40.56
- BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Daß ein Widerruf solcher Verwaltungsakte im Lastenausgleichsrecht nicht nur bei nachträglicher Änderung des Sachverhalts (§ 343 LAG) oder durch eine Ausschließung des Antragstellers von Ausgleichsleistungen (§ 360 LAG) möglich ist, erkennen beide Lastenausgleichssenate an (vgl.Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - in ZLA 1958 S. 25, DÖV 1957 S. 911, undvom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 -) Nach beiden Entscheidungen dürfte es jedoch bei dem im vorliegenden Falle bisher festgestellten Sachverhalt möglich sein, den Widerruf der vorläufigen Bewilligung mit rückwirkender Kraft nicht als rechtmäßig anzuerkennen. - BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
Auszug aus BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Daß ein Widerruf solcher Verwaltungsakte im Lastenausgleichsrecht nicht nur bei nachträglicher Änderung des Sachverhalts (§ 343 LAG) oder durch eine Ausschließung des Antragstellers von Ausgleichsleistungen (§ 360 LAG) möglich ist, erkennen beide Lastenausgleichssenate an (vgl.Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - in ZLA 1958 S. 25, DÖV 1957 S. 911, undvom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 -) Nach beiden Entscheidungen dürfte es jedoch bei dem im vorliegenden Falle bisher festgestellten Sachverhalt möglich sein, den Widerruf der vorläufigen Bewilligung mit rückwirkender Kraft nicht als rechtmäßig anzuerkennen. - BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Hierzu erscheinen noch Erörterungen erforderlich, insbesondere auch zu der Frage, ob der Kläger etwa nur unter Raubbau an seiner Gesundheit nach dem Kriege wieder erwerbstätig geworden ist, was er im Laufe des Verfahrens behauptet hat (vgl. dazu u.a. BVerwG IV C 74.55 in BVerwGE 2 S. 335). - BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55
Verhältnis der "verlorenen" und der "neuen" Lebensgrundlage nach § 254 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Im Falle des Berufssoldaten hat der erkennende Senat zwar entschieden, daß der Verlust einer in der Zugehörigkeit zur Wehrmacht liegenden Existenzgrundlage nicht vertreibungsbedingt, sondern eine Folge der Auflösung der Wehrmacht ist (BVerwG IV C 58.55 in ZLA 1956 S. 185).
- BVerwG, 10.07.1964 - IV C 146.63
Verlust eines privaten Arbeitsplatzes als Vertreibungsschaden - …
- Im Urteil vom 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 40.56 -, abgedr. - BVerwG, 02.05.1962 - IV B 13.62
Abweichung eines Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts - …
Schließlich beruht das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. September 1961 auch nicht auf einer Abweichung von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1958 - BVerwG III B 263.57 - und den Urteilen vom 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 40.56 und BVerwG IV C 200.57 -, denn die Frage, ob der Kläger zu Recht oder Unrecht neben dem erlittenen Kriegssachschaden einen Vertreibungsschaden durch Verlust der beruflichen Existenzgrundlage geltend gemacht hat, insbesondere ob eine Beschäftigung bei der Organisation Todt als Existenzgrundlage angesehen werden kann, deren Verlust auf die Vertreibung zurückgeht, ist hier nicht entscheidungserheblich, denn das Verwaltungsgericht; hat auf jeden Fall ein Verschulden des Klägers verneint, so daß das Urteil nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nach deren Inhalt eine Beschäftigung bei der Organisation Todt nicht als Existenzgrundlage angesehen werden kann, deren Verlust auf die Vertreibung zurückgeht, beruhen kann.
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| BVerwG, 03.07.1956 - IV C 40.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.07.1956 - IV C 40.56
- BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
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