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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1392
BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58 (https://dejure.org/1959,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1959 - IV C 404.58 (https://dejure.org/1959,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1959 - IV C 404.58 (https://dejure.org/1959,1392)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.1958 - IV C 179.56
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58
    Kriegsbedingtes Ruhen einer beruflichen Tätigkeit kann zwar nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten des Geschädigten unberücksichtigt bleiben (z.B. BVerwG III C 398.56, BVerwGE 5, 245, RLA 1959, 107 und BVerwG IV C 179.56 in RLA 1958, 329, ZLA 1959, 41).

    Der erkennende Senat hat vielmehr in seinemUrteil vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 179.56 - ausgesprochen, daß eine vorübergehende Unterbrechung der lastenausgleichsrechtlich erheblichen Tätigkeit - hier fünfjährige Tätigkeit im eigenen Betrieb - der Feststellung dann nicht entgegensteht, wenn der Berechtigte den festen Willen hat, die Tätigkeit nach einer bestimmten Zeit - hier Beendigung der weiteren Berufsausbildung und Ablegung der entsprechenden Meisterprüfungen - wieder aufzunehmen, und nach den gesamten tatsächlichen Umständen, die bei Eintritt der Unterbrechung gegeben sind, eine Wiederaufnahme der Tätigkeit zur beabsichtigten Zeit ohne weiteres möglich erscheint.

  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58
    Eine Bestätigung seiner Rechtsansicht bezüglich Unschädlichkeit relativ kurzfristiger Unterbrechungen des früheren Berufes sieht der erkennende Senat auch im Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - BVerwGE 6, 188, ZLA 1958, 183, RLA 1958, 299.
  • BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57

    Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58
    Eine Bestätigung seiner Rechtsansicht bezüglich Unschädlichkeit relativ kurzfristiger Unterbrechungen des früheren Berufes sieht der erkennende Senat auch im Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - BVerwGE 6, 188, ZLA 1958, 183, RLA 1958, 299.
  • BVerwG, 03.08.1961 - IV B 276.59

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    - Verwiesen wird zunächst auf die Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RLA 1960, 22], vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 29.57 - [RLA 1959, 168], vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 179.56 - [RLA 1958, 329], vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 240.55 - [RLA 1957, 365] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214].
  • BVerwG, 25.03.1963 - III B 100.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Beschlagnahme eines PKWs durch die …

    Bei unselbständigen Berufen ist dabei die Schadensfeststellung nur für solche Gegenstände möglich, die zu einer gedeihlichen und erfolgversprechenden Ausübung des jeweils in Rede stehenden Berufs erforderlich sind; bei selbständigen Berufen ist die Feststellung des Verlustes von Gegenständen, die zur Ausübung des Berufs erforderlich sind, hingegen nur dann zulässig, wenn es sich um rein künstlerische oder wissenschaftliche Berufe handelt (vgl.Urteile vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296 = RLA 1960 S. 42];vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 30.56 - [Buchholz, BVerwG, 427.3 § 13 LAG Nr. 36];vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 50];…vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 108.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 59];…Beschluß vom 9. März 1961 - BVerwG IV B 30.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65];Urteil vom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 272.58 -).
  • BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden sein muß und nur eine auf kriegsbedingten Umständen beruhende vorübergehende Nichtausübung des Berufes einer Schadensfeststellung nicht entgegenstehen würde (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RIA 1960, 22] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]).
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