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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,118
BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72 (https://dejure.org/1974,118)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1974 - IV C 41.72 (https://dejure.org/1974,118)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1974 - IV C 41.72 (https://dejure.org/1974,118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 215
  • NJW 1974, 2147
  • ZMR 1975, 90
  • DVBl 1974, 783
  • DVBl 1975, 276
  • DÖV 1974, 712
  • BauR 1974, 339
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72
    Die Verwaltungskosten sind vom erkennenden Senat u.a. im Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - (BVerwGE 31, 90) nicht als Kosten der Erschließung angesehen worden, soweit sie nicht eindeutig und ausschließlich für die Erschließung einer bestimmten Anlage entstehen.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72
    Eine Bestimmbarkeit des Beitrages sichert das Bundesbaugesetz nur sehr eingeschränkt ab (vgl. auch Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - in BVerwGE 40, 177 [179]), indem es etwa durch § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG nur erforderliche Anlagen für beitragsfähig erklärt oder durch § 132 BBauG die Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in der Satzung verlangt.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Nach diesen Vorschriften dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Ermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - in den beitragsfähigen Aufwand ausschließlich Kosten aufgenommen werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich entstanden, d.h. für die Durchführung einer solchen Maßnahme eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [9] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 [220]).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …

    Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind (Abweichung von BVerwGE 45, 215 = NJW 1974, 2147).

    Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind (Abweichung vomUrteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

    Das entspricht der im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.) ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilenvom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ) undvom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 C 86.87 - (BVerwGE 82, 215 ).

    Das schließt eine gleichsam pfennig-genaue Zuordnung eines bestimmten Darlehens zu einer bestimmten Erschließungsanlage, wie sie dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinerEntscheidung vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - (…a.a.O., S. 220) als Voraussetzung für die Beitragsfähigkeit von Darlehenszinsen vorgeschwebt haben mag, aus.

    Richtig ist freilich, daß sich diese Auffassung des Berufungsgerichts mit der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - (…a.a.O. S. 220 f.) deckt.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

    Gerade im Zusammenhang mit dem Grunderwerb kommt aber ferner hinzu: Da die Gemeinden den Grunderwerb für die Erschließungsanlagen häufig durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und Fremdkapitalkosten zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen (vgl. Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.), kann eine abrechnungsmäßige Verselbständigung der Kosten beispielsweise des Aufwands für den Grunderwerb der Fahrbahnfläche vermeiden, daß die Beitragspflichtigen mit Fremdfinanzierungskosten belastet werden, die entstehen, wenn der Abschluß des Grunderwerbs für die Anbaustraße insgesamt etwa deshalb längere Zeit in Anspruch nimmt, weil der Erwerb einer Teilfläche eines Bürgersteigs die Durchführung eines Enteignungsverfahrens erforderlich macht.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene …

    Rn. 27 a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch Fremdfinanzierungskosten namentlich in Gestalt von Zinsen auf von der Gemeinde zur Finanzierung beitragsfähiger Erschließungsanlagen eingesetztes Fremdkapital gehören und die sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten vor der (endgültigen) Herstellung der Erschließungsanlage weder wirtschaftlich die Aufnahme verzinslicher Fremdmittel entbehrlich machen noch rechtlich die Anerkennung solcher Zinsen als Kosten ausschließen (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 und vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 S. 30).
  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14

    Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten

    Der Begriff der Kosten selbst wird im Gesetz nicht definiert, sondern ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung auszulegen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

    Diese Aufwendungen können zwar im vorliegenden Fall eindeutig und ausschließlich der Erschließungsanlage B.straße zugeordnet werden, weshalb sie nicht von vornherein aus dem Begriff der berücksichtigungsfähigen Verwaltungskosten ausscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung - …

    "Nach diesen Vorschriften dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Ermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - in den beitragsfähigen Aufwand ausschließlich Kosten aufgenommen werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich entstanden, d.h. für die Durchführung einer solchen Maßnahme eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. die Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [9] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 [220]).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

    Im Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - (BauR 1974, 339 [341]) hat der Senat entschieden, daß Zinsen für Darlehen, die von der Gemeinde zur Herstellung von Erschließungsanlagen verwendet werden, zwar grundsätzlich dem Erschließungsaufwand zugeschlagen werden dürfen, daß ein vorausleistender Anlieger aber mit den Zinskosten insoweit nicht zu belasten ist, als seine Vorausleistung den Rückgriff auf Fremdmittel unnötig gemacht hat.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip; …

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - (BVerwGE 85, 306 ff.) nach bundesweitem Inkrafttreten des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips (vgl. für Niedersachsen § 16 Nr. 2 der Niedersächsischen Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - vom 27. August 1973, NdsGVBl S. 301) ausdrücklich an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, daß Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet hat, grundsätzlich zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand i.S.des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören (BVerwGE 45, 215 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen; …

    Bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde Darlehen, die sie zur Herstellung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet, grundsätzlich - und unter bestimmten Voraussetzungen - in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 5.5.2015 - 9 C 14.14 - juris Rn. 27 und vom 21.6.1974 - IV C 41.72 - juris Rn. 9, 16).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …

    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß eine Gemeinde Darlehnszinsen, die ihr für den Straßenausbau bis zum Zeitpunkt der Heranziehung entstanden sind, als beitragsfähigen Aufwand behandeln darf (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; …

  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 8.14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für eine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ; …

  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 9.14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsaufwand - Zinsen

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 5.08

    Umfang der Einbeziehung von Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen …

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 4.91

    Erschließung - Aufwand - Zinsen - Erschließungsteilbeiträge - Kostenspaltung

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

  • BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80

    Duldungspflicht einer Wiederholungsschutzimpfung eines Soldaten gegen Pocken - …

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck - …

  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10

    Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet, …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • VGH Bayern, 14.04.1976 - 170 II 74

    Bauplanungsrecht: Aufstellung ortsfester Wohnwagen im Außenbereich

  • VG Köln, 22.09.1998 - 17 K 7544/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur …

  • BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87

    Freistellung von einem militärischen Dienst - Entscheidung über Verfahrenskosten

  • BVerwG, 29.06.1987 - 8 B 49.87

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

  • BVerwG, 20.04.1977 - 4 B 61.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung von …

  • VG Göttingen, 15.03.2006 - 3 A 551/03

    Kreditzinsen als Erschließungsaufwand im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertrages …

  • VG Freiburg, 28.01.1987 - 3 K 207/86

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für ein Grundstück; Vorausleistung bei …

  • VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 1 S 09.00474

    (Endgültiger) Verbesserungsbeitrag für die öffentliche …

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