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| BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.12.1955 - XV. A. 1248.55
- BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56
Der III. Senat hat in seinem Urteil vom 15. November 1956 (BVerwG III C 135.55) ausgesprochen:. - BVerwG, 16.11.1956 - IV C 132.55
Auszug aus BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56
Daß es nicht für den Aufenthalt in West-Berlin auf einen bestimmten Stichtag ankommt, hat der IV. Senat in seinem Urteil vom 16. November 1956 (BVerwG IV C 132.55) klargestellt.
- BVerwG, 16.05.1959 - III B 239.57
Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat aus Mitteln des Härtefonds - …
Die Frage, wann der unmittelbare Zusammenhang zwischen einem im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin erlittenen Kriegssachschaden und der ständigen Aufenthaltnahme in Berlin (West) gewahrt ist, ist bereits mehrfach von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten des Bundesverwaltungsgerichts geprüft worden (vgl. BVerwG III C 135.55, Urteil vom 15. November 1956 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 6; BVerwG IV C 287.55 und BVerwG IV C 123.56, beide Urteile vom 4. Dezember 1956 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 4 a und 4 b; BVerwG IV C 48.56, Beschluß vom 23. Februar 1957 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 5). - BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Rechtsmittel
Gleichwohl ist der in § 1 Abs. 1 Nr. 6 a.a.O. enthaltene Ausdruck "genommen hatte" dahin zu deuten, daß geprüft werden muß, wann eine Person unter den jeweils für sie obwaltenden Umständen ihren ständigen Aufenthalt in Berlin (West) frühestens nehmen konnte (vgl. BVerwG IV C 287.55, IV C 132.55, IV C 48.56).
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