Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1964 - IV C 50.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung der Grundbeträge der ersten sowie der zweiten Ehefrau für Berechnung der Entschädigungsrente - Gemeinsame Versorgungsgrundlage zwischen der ersten und der zweiten Ehefrau - Rechtfertigung der Inanspruchnahme des Grundbetrages des ersten Ehegatten bei Tod ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 04.02.1964 - III 167/63
- BVerwG, 09.10.1964 - IV C 50.64
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.10.1964 - IV C 50.64
Das istim Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 144.61 - grundsätzlich ausgesprochen worden, weil es sich dort um das Erbe des verstorbenen Ehegatten, mit dem die überlebende Ehefrau und Stiefmutter der Erben ehelich verbunden war, handelte.
- BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Der Gesetzgeber hat, wie sich aus dem Wortlaut der §§ 261 Abs. 2 Satz 1, 266 Abs. 2 Satz 2 LAG und der sonstigen gesetzlichen Ausgestaltung der Kriegsschadenrente (§§ 267 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 267 Abs. 2, 268, 269 Abs. 2, 279 Abs. 1 Satz 2 LAG) ergibt, die Sicherung der Existenzgrundlage des überlebenden Ehegatten als vorrangig angesehen und damit der ehelichen Gemeinschaft eine stärkere Bedeutung beigemessen als den Ansprüchen der übrigen Erben ohne Rücksicht darauf, daß deren Anspruch auf Hauptentschädigung durch den Bezug der Entschädigungsrente des überlebenden Ehegatten möglicherweise aufgezehrt wird (…vgl. Urteile vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - [a.a.O.], vom 18. September 1963 - BVerwG III C 164.60 - [a.a.O.], - BVerwG IV C 175.61 - [ZLA 1964, 93 = RLA 1965, 123] und vom 9. Oktober 1964 - BVerwG IV C 50.64 - [RLA 1965, 206 = ZLA 1965, 61]).Daß § 266 Abs. 2 LAG auch auf solche Fälle Anwendung findet, in denen nach der Schädigung die Ehe geschlossen wurde, hat der IV. Senat im übrigen in seinem Urteil vom 9. Oktober 1964 - BVerwG IV C 50.64 - (…a.a.O.) anerkannt und lediglich die Berufung der überlebenden zweiten Ehefrau des Erblassers auf den Grundbetrag der ersten Ehefrau für unzulässig gehalten.
- BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87
Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit
Ein solcher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abzulehnender Übergang (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1964 - BVerwG 4 C 50.64 - in Buchholz 427.3 § 266 Nr. 12 = ZLA 65, 61 = Mtbl. BAA 66, 278) wäre aber die logische Konsequenz der Auffassung des Beteiligten, der überlebende Ehegatte i.S. der §§ 272 Abs. 2, 285 Abs. 2 LAG werde in vollem Umfange Rechtsnachfolger des Rentenberechtigten.
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