Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1965 - IV C 50.65 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 78
- NJW 1966, 72
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63
Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1965 - IV C 50.65
Fortsetzung der Rechtsprechung des I. Senats im Urteil vom 25. Februar 1964 (BVerwGE 18, 80 ).«.
- BVerwG, 14.01.1966 - IV C 85.65
Rechtmäßigkeit von Heranziehungsbescheiden zu Straßenherstellungskosten - …
Die Grundfragen der Übergangsregelung, wie sie das Bundesbaugesetz in §§ 133 Abs. 4, 180 für die Leistung eines Erschließungsbeitrages getroffen hat, sind inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden (vgl. BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80; BVerwG I C 100.63, Urteil vom 25. Februar 1964; BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18, 96; BVerwG I C 124.63 in BVerwGE 18, 102 [BVerwG 25.02.1964 - I C 124/63] und BVerwG IV C 50.65 in NJW 1966, 72). - BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65
Heranziehung von Straßenbaukosten, Kanalisierungskosten, Gaskosten und …
Auch insoweit ist, zunächst in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil, der verklagten Stadt und den sonstigen Beteiligten davon auszugehen, daß das Entstehen können einer Beitragspflicht im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG nicht schlechthin jede nur denkbare Möglichkeit erfaßt, sondern auf normale, typischerweise eintretende Baufälle einzugrenzen ist (so ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Urteilen vom 25. Februar 1964 - a.a.O. - undvom 28. September 1965 - BVerwG IV C 50.65 -, die auch die verklagte Stadt nicht in Frage stellen will). - BVerwG, 21.10.1966 - IV B 162.66 In den angeführten Urteilen BVerwG I C 88.63 und BVerwG IV C 50.65 war die Frage eines funktionsgerechten Bauens nicht in Streit.
- BVerwG, 06.07.1970 - III C 80.70
Notwendigkeit der fristgemäßen Begründung einer Revision - Länge der Frist für …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 293; 22, 81) [BVerwG 28.09.1965 - IV C 50/65]ergibt sich aus der zitierten Vorschrift, daß die Revisionsbegründungsfrist zwei Monate beträgt und diese Frist mit der Zustellung des angefochtenen Urteils beginnt, unabhängig davon, ob sich die Revisionsfrist dadurch verlängert, daß ihr Ende auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. - BVerwG, 25.02.1966 - IV C 82.65
Heranziehung zu Straßenherstellungskosten
Das trifft jedoch nicht zu, wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwG I C 88.63, BVerwG I C 124.63 und BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18 S. 80, 102 und 96 und BVerwG IV C 50.65 in NJW 1966, 72). - BVerwG, 10.02.1967 - IV C 108.65
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits vor dem Inkrafttreten des …
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Straßen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 133 Abs. 4 in Verbindung mit § 180 des Bundesbaugesetzes - BBauG - (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]; Urteil vom 28. September 1965 - BVerwG IV C 50.65 - [NJW 1966, 72] u.a.).
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