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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.10.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1955 - IV C 55.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,191
BVerwG, 18.11.1955 - IV C 55.55 (https://dejure.org/1955,191)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1955 - IV C 55.55 (https://dejure.org/1955,191)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1955 - IV C 55.55 (https://dejure.org/1955,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsfähigkeit von Gesundheitsschäden und Minderung der Verwertbarkeit eines Unterhaltsanspruchs nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) gegenüber Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz (BVersorgG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 17
  • NJW 1956, 1005
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1954 - IV C 14.53
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 55.55
    Für den Begriff der beruflichen Existenzgrundlage hält der Senat an dem in seinen Urteilen vom 4. Juni 1954 - IV C 14.53 - und 18. Juni 1954 - IV C 15.54 - entwickelten Leitsatz fest, daß es auf den Verlust etwas tatsächlich vorhanden gewesenen ankommt, daß es also nicht genügt, wenn der Antragsteller ohne Eintritt des schädigenden Ereignisses wahrscheinlich etwas erlangt hatte, was seine gegenwärtige Hilfsbedürftigkeit hintangehalten hätte.
  • BVerwG, 01.10.1954 - IV C 24.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 55.55
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1954 - IV C 24.54 - ausgeführt hat, kann die Existenzgrundlage bei solchen Personen, die schon wegen ihres geringen Alters noch keinen Beruf ausgeübt hatten, in der Arbeitskraft gesehen werden, wenn aus ihr nach Lage der Verhältnisse bei ungestörtem Verlaufe die Existenz des Geschädigten hervorgegangen wäre.
  • BVerwG, 18.06.1954 - IV C 15.54
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 55.55
    Für den Begriff der beruflichen Existenzgrundlage hält der Senat an dem in seinen Urteilen vom 4. Juni 1954 - IV C 14.53 - und 18. Juni 1954 - IV C 15.54 - entwickelten Leitsatz fest, daß es auf den Verlust etwas tatsächlich vorhanden gewesenen ankommt, daß es also nicht genügt, wenn der Antragsteller ohne Eintritt des schädigenden Ereignisses wahrscheinlich etwas erlangt hatte, was seine gegenwärtige Hilfsbedürftigkeit hintangehalten hätte.
  • BVerwG, 23.08.1956 - IV C 97.55

    Rechtsmittel

    Nach den in den Urteilendes erkennenden Senats vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 und 88.55 - entwickelten Grundsätzen steht dem Kläger Unterhalt auf Lebenszeit zu, wenn er.

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 17. Dezember 1953 - BVerwG IV C 4.53 -, 5. November 1954 - BVerwG IV A 185.53 - und18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 und 88.55 -).

  • BVerwG, 26.05.1956 - IV B 72.55

    Rechtsmittel

    Mit der von der Klägerin als grundsätzlich und klärungsbedürftig bezeichneten Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einbuße oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit (Arbeitskraft) als Verlust der Existenzgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 4 LAG anzusehen ist, hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend befaßt (IV C 24.54 vom 1. Oktober 1954, IV C 80.55 vom 18. November 1955 und namentlich IV C 55.55 vom 18. November 1955); die Frage ist damit, jedenfalls soweit sie im vorliegenden Fall eine Rolle spielen würde, als geklärt anzusehen.

    Denn in dem schon erwähnten Urteil IV C 55.55 vom 18. November 1955 hat sich der Senat zu der betreffenden Frage eindeutig dahin geäußert, daß es in derartigen Fällen bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit nicht darauf ankomme, ob und in welchem Umfange dritte Personen Unterhalt gewähren.

  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

    Wegen Abweichung von dem vom Kläger angegebenen Urteil vom 1. Juni 1951 (muß richtig heißen: vom 1. Juni 1956 - BVerwG II C 148.54 -, BVerwGE 3, 17) ist die Revision nicht zuzulassen.
  • BVerwG, 27.02.1961 - III B 253.60

    Anspruch auf Ausgleich eines Kriegsschadens - Kriegsbedingte Zerstörung eines …

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 - (Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Bd. 3 S. 211) abgewichen, dem sich im übrigen der erkennende Senat, wie aus seinem Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 191.55 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 13 zu § 239 LAG) hervorgeht, noch nicht angeschlossen hat.
  • BVerwG, 22.03.1957 - IV C 69.55

    Anerkenung einer sonstigen Existenzgrundlage bei Bestehen eines Lehrverhältnisses …

    Die noch aufzuklärenden Fragen ähneln damit jenen, die in den Fällen des Verlustes der Arbeitskraft von noch nicht in das Erwerbsleben eingetretenen Jugendlichen auftauchen, obwohl jene Fälle sonst rechtlich anders liegen (vgl. insbesondere Urteil vom 18. November 1955, BVerwGE 3, 17 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]).
  • BVerwG, 17.01.1957 - III C 191.55

    Rechtsmittel

    Der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat hat in einer Reihe von Urteilen - vgl.Entscheidungen vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 und BVerwG IV C 80.55 - entschieden, die Existenzgrundlage könne bei Jugendlichen in ihrer Arbeitskraft gesehen werden, wenn aus ihr nach Lage der Verhältnisse bei ungestörtem Verlauf ihre Existenz hervorgegangen wäre.
  • BVerwG, 02.07.1956 - III C 213.55

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die sonstige Existenzgrundlage auch in dem Unterhaltsanspruch - eines Ehegatten oder Kindes - bestehen (vgl. Urteile des III. Senatesvom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 120.54 [RLA 1956 S. 78] - und des IV. Senatesvom 18. November 1955 - BVerwG IV C 80.55 -, BVerwG IV C 55.55 [NJW 1956 S. 1005], BVerwG IV C 88.55 -).
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 80.55

    Rechtsmittel

    Wegen näherer Ausführungen wird auch zu diesem Punkt auf die gleichzeitig ergangenen Urteile IV C 55.55 und IV C 88.55 verwiesen.
  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 149.55

    Rechtsmittel

    Daß der Verlust der Arbeitsfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen für die Begründung von lastenausgleichsrechtlichen Ansprüchen Vertriebener herangezogen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt (u.a.Urteile vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 24.54 - [RLA 1955 S. 222], vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 [RLA 1956 S. 123] und BVerwG IV C 80.55) ausgesprochen.
  • BVerwG, 19.10.1956 - IV C 27.55

    Rechtsmittel

    In den Urteilenvom 18. November 1955 - BVerwG IV C 55.55 und 88.55 - hat der Senat dargelegt, daß in Fällen der vorliegenden Art ein Rechtsanspruch auf Unterhaltshilfe besteht,.
  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 29.64

    Versetzung von der bisherigen Stellung des Amtsleiters im Rechts- und …

  • BVerwG, 09.02.1962 - III B 102.61

    Ausschluss der Anwendung des § 265 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) für am …

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   BVerwG, 17.10.1956 - IV C 055.55   

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