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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1243
BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67 (https://dejure.org/1969,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1969 - IV C 56.67 (https://dejure.org/1969,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - IV C 56.67 (https://dejure.org/1969,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eigentümer von bereits bebauten Grundstücken zu einem Erschließungsbeitrag für eine nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) gebaute Straße - Uneingeschränkte Anwendbarkeit des neuen Erschließungsrechts nach den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
    In diesem Falle können Erschließungsbeiträge auch dann erhoben werden, wenn das Grundstück bereits bebaut ist (Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - [ZMR 1967, 152]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
    Eine hier nicht bedeutsame Ausnahme gilt nur für den Fall, daß eine unter altem Recht hergestellte Teilanlage der Straße durch Kostenspaltung abgerechnet wird (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [ZMR 68, 277]).
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
    Hinsichtlich dieser Überprüfung wird auf die Gründe des Urteils, vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - verwiesen.
  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 193.65

    Überleitung eines Anliegerbeitragsrechts - Beitragspflicht für ein an einer bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
    Der erkennende Senat hat zwar bereits entschieden, daß auch aus der bayerischen Regelung des Erschließungsbeitrages eine Beitragspflicht im Sinne des Bundesbaugesetzes hervorging (Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 193.65 - [NJW 1967, 71]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße - …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
    Ob eine Straße zu diesem Zeitpunkt bereits hergestellt war oder nicht, entscheiden die Gerichte der Länder auf Grund des ehemaligen Landesrechtes (Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -).
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

    Der sog. Straßensicherungsvertrag in Bayern steht der Anwendung des neuen Erschließungsbeitragsrechtes für Straßen, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur dann entgegen, wenn in ihm über seinen eigentlichen Sicherungscharakter hinaus eine Ablösung der Beitragspflicht für alle Zeiten vereinbart worden ist (Fortführung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 56.67 und BVerwG IV C 93.67).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen …

    Auch eine Anwendung des § 180 Abs. 5 in Verbindung mit Absatz 1 BBauG auf einzelne Teile der Erschließungsanlage (einschließlich des Grunderwerbs) - wie sie vom Oberbundesanwalt befürwortet wird - verbietet sich, wenn vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Kostenspaltung nicht erfolgt ist oder wenn wie hier eine Ablösung der Grunderwerbskosten nicht vorliegt (vgl. dazu insgesamt aus der Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 (S. 23 f., 28); vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99 ); vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9); vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - (UA S. 6) und vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2)).
  • BVerwG, 14.11.1969 - IV C 88.68

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei unentgeltlicher Abtretung von …

    Würde sich freilich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben, daß der Anlieger von allen Grunderwerbskosten für die Straße befreit werden sollte, so muß es nach dem Urteil des erkennenden Senates vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - dabei verbleiben.
  • BVerwG, 17.10.1972 - IV B 117.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bayerischer …

    Eine Abweichung von den Urteilen BVerwG IV C 93.67 und IV C 56.67 ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 04.11.1969 - IV B 132.69

    Erschließungsbeiträge für neu hergestellte Straßen

    Daß Erschließungsbeiträge für neu hergestellte Straßen nach § 132 BBauG auch in Bayern durch Bescheid angefordert werden, obwohl dort die Zahlungspflicht des Anliegers früher auf vertraglicher Grundlage beruhte, ist entschieden worden (Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 -).
  • BVerwG, 23.09.1981 - 8 B 183.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 6 S. 1 (3), vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - oder vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 28 (31) ab.
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