Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellungsfähigkeit von Ansprüchen auf Versorgung oder Kapitalabfindung bei vertreibungsbedingter Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Auslösung des Versorgungsfalles durch vertreibungsbedingte Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Verlust des Anspruches auf Versorgung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.11.1959 - 3/V Nr. 133/59
- BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59
Anspruch eines Vertriebenen auf Ruhegehalt nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60
- Im übrigen nimmt die Beteiligte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - Bezug, in dem zur Behandlung von Pensionsanwartschaften Stellung genommen werde.Zur lastenausgleichsrechtlichen Beurteilung von privatrechtlichen Versorgungsansprüchen Vertriebener hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - ausgesprochen, daß Ansprüche, soweit sie rechtlich im Zeitpunkt der Vertreibung noch "aufschiebend bedingt" gewesen sind, einer Schadensfeststellung nicht zugänglich seien.
- BVerwG, 07.09.1961 - III C 351.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60
Dessen Verlust unterliegt der Feststellung gemäß der Vorschrift des § 17 Abs. 1 FG - vgl. a. Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 351.59 -. - BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60
Schließlich war der Senat auch nicht durch den Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 328.60 daran gehindert, in dieser Sache schon jetzt zu entscheiden, denn hier kommt es nach den obigen Erörterungen nicht auf die dem Großen Senat vorgelegte Frage an, ob der Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft auch dann nach § 3 FG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG und § 17 Abs. 3 FG ein feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sein kann, wenn dafür Bezüge der Bediensteten nicht einbehalten oder laufende Einzahlungen nicht vorgenommen worden sind.
- BVerwG, 10.07.1963 - IV C 276.61
Rechtsmittel
Der Anspruch auf Schadensfeststellung ist unabhängig davon, ob der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung bereits eingetreten war oder nicht (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV 328.60 - [abgedr. bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, Nr. 58] , vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 106.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 361.59 -, vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - [abgedr. - BVerwG, 10.07.1963 - IV C 2.62
Verlust des Pensionsanspruchs als Vertreibungsschaden - Verlust einer …
Der Anspruch auf Schadensfeststellung ist unabhängig davon, ob der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung bereits eingetreten war oder nicht (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1961 - BVerwG IV C 328.60 - [abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, Nr. 58], vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 106.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 361.59 -, vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - [abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, unter Nrn. 49, 50, 51, 52]). - BVerwG, 10.01.1963 - IV B 158.62
Rechtsmittel
Wie der beschließende Senat in seinem von dem angefochtenen Urteil - teilweise sogar wörtlich - angeführten Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - (ZLA 62, 120) bereits im Hinblick auf einen mit dem hier streitbefangenen wörtlich übereinstimmenden Pensionierungsvertrag, der mit derselben Oberschlesischen Genossenschaft abgeschlossen worden war, bereits ausgesprochen hat, führt zumindest unter lastenausgleichsrechtlichen Gesichtspunkten die Auflösung einer Genossenschaft durch Vertreibungsmaßnahmen zur sofortigen Fälligkeit der Kapitalabfindung, die in einem privatrechtlichen Vertrag für den Fall der Auflösung der Genossenschaft "in irgend einer Form" oder deren Übergang auf einen anderen Träger vorgesehen ist. - BVerwG, 10.07.1963 - IV C 166.62
Rechtsmittel
Der Anspruch auf Schadensfeststellung ist unabhängig davon, ob der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung bereits eingetreten war oder nicht (vgl.Urteile vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - [abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, Nr. 58], vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 106.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 361.59 -, vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - [abgedr.
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