Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung von Schäden an einem landwirtschaftlichen Betrieb durch Kriegseinwirkung - Anforderungen an die Bewertung von Grundvermögen - Einheitswerte von Grundvermögen und gewerblichen Betrieben - Grundlage des Berechnungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 05.07.1962 - 2 Kl 122.61
- BVerwG, 14.06.1963 - IV C 60.63
- BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.11.1962 - III B 109.62
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
Der festgesetzte Einheitswert ist auch dann zugrunde zu legen, wenn er unrichtig war, der Geschädigte es aber versäumt hat, die Feststellung zu seinen Gunsten ändern zu lassen (BVerwG III B 109.62 in RLA 1963, 27; NJW 1963, 462; ZLA 1963, 79). - BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bildung eines (Ersatz-)Einheitswertes …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
So kann ein nach den für die Bewertung von Grundvermögen geltenden Bestimmungen errechneter Anfangsvergleichswert nicht einem Endvergleichswert gegenübergestellt werden, der dasselbe Vermögen als landwirtschaftliches Vermögen bewertet (BVerwG III C 42.60 in ZLA 1961, 215; IFLA 1961, 173). - BVerwG, 29.01.1960 - IV C 423.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
Der erkennende Senat hat schon am 29. Januar 1960 entschieden, daß die Ausgleichsbehörden an festgesetzte Einheitswerte auch dann gebunden sind, wenn diese lediglich wegen der Verjährung von Steuern nicht mit weiterer Rückwirkung berichtigt worden sind, als dies in Wirklichkeit den der Berichtigung zugrunde liegenden Umständen entsprochen hätte (BVerwG IV C 423.58 in RLA 1960, 156). - BVerwG, 11.10.1957 - IV C 250.55
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
Sie ist auch verfassungsgemäß (BVerwG IV C 250.55 in RLA 58, 43 u.a.).
- BVerwG, 10.12.1964 - III C 190.62
Feststellung von Kriegssachschäden an Grundvermögen
Das gilt auch, wenn sich herausstellt, daß ein für den maßgeblichen Vergleichszeitpunkt festgestellter Einheitswert in materieller Hinsicht unrichtig ist (vgl. Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 159.62 -, Beschluß vom 3. März 1964 - BVerwG III B 24.63 - und Urteil vom 31. Januar 1964 - BVerwG IV C 60.63 -). - BVerwG, 24.03.1964 - III C 107.62
Feststellung eines Kriegssachschadens
So ist in dem Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 159.62 - und im Beschluß vom 3. März 1964 - BVerwG III B 24.63 - ausgeführt, daß die Einheitswertfeststellungen der Finanzämter den Schadensfeststellungen gemäß § 13 FG auch dann zugrunde zu legen seien, wenn sie unrichtig seien (ebenso das Urteil des IV. Senats vom 31. Januar 1964 - BVerwG IV C 60.63 -).
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| BVerwG, 14.06.1963 - IV C 60.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- VG Aachen, 05.07.1962 - 2 Kl 122.61
- BVerwG, 14.06.1963 - IV C 60.63
- BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63
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