Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1964 - IV C 63.63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 63.63
- BVerwG, 22.03.1965 - IV C 63.63
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen geleisteter Krankenversorgung nach …
Leistungen nach dem Tuberkulosehilfegesetz sind keine Leistungen der öffentlichen Fürsorge und deshalb nicht als Kosten der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz erstattungsfähig (Bestätigung der Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 und 64.63 -).Dies hat bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 276 LAG Nr. 2 = RLA 1965, 231) und - BVerwG IV C 64.63 - (DVBl. 1965, 208 = IFLA 1966, 104 = ZLA 1965, 91 = Mtbl. BAA 1965, 456) ausgesprochen.
Im Ergebnis zu Recht sind das Verwaltungsgericht und das Berufungsgericht mit den Urteilen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 und 64.63 - davon ausgegangen, daß die von dem Kläger geleistete Tuberkulosehilfe keine Leistung der öffentlichen Fürsorge ist, aus diesem Grunde der Krankenversorgung nach § 276 Abs. 1 LAG vorging und demnach keinen Ersatzanspruch nach § 276 Abs. 3 Satz 2 LAG begründete.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1965 - IV C 63.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kostenprivileg des § 188 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Gerichtskosten bei der allgemeinen öffentlichen Fürsorge und sozialen Fürsorge für Kriegsopfer - Kostenberechnung für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten - Erstattungsansprüche des Lastenausgleichsrechts
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 63.63
- BVerwG, 22.03.1965 - IV C 63.63
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