Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1961 - IV C 66.60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Förderung der Zusammenführung zum Kreise der "Familie" gehöriger Personen als Sinn und Zweck des § 230 Abs. 2 Nr. 4 Lastenausgleichsgesetzes (LAG) - Anknüpfen der Vorschrift des § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG an den Begriff "Familie"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 21.12.1959 - III A 67/59
- BVerwG, 28.02.1961 - IV C 66.60
- BVerwG, 13.10.1961 - IV C 66.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 66.60
Der Senat verbleibt vielmehr bei seinem den Vorinstanzen offenbar noch nicht zugänglich gewesenen Erkenntnis vom 18. Dezember 1959 (BVerwG IV C 238.59 - ZLA 60, 165 -), daß jeder Zuzug zu einem Stiefkind als Familienzusammenführung anzuerkennen ist, wenn nur - wie hier unstreitig - das Stiefkindverhältnis am 31. Dezember 1952 schon begründet war.
- BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66
Rechtsmittel
Eine Vereinigung der Familie kann nur dann herbeigeführt werden, wenn auch der Aufnehmende den Willen zur Aufnahme und Betreuung hat (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1957 - BVerwG III C 194.55 - [Buchholz BVerwG 427.4, § 2 WAG Nr. 10] , vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 46] , vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 - [RLA 1962, 236 = ZLA 1962, 72] und vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 33]). - BVerwG, 01.11.1961 - IV C 199.61
Pflicht eines gesetzlichen Vertreters und Bevollmächtigten zur Tragung der Kosten …
- Der Senat hatte der erst 1956 wegen zunehmender Hilfsbedürftigkeit aus der sowjetisch besetzten Zone zu ihrer bereits seit 1948 im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Pflegetochter zugezogenen heimatvertriebenen Beigeladenen zur Durchführung des Revisionsverfahrens das Armenrecht bewilligt, und zwar wegen Abweichung des den ergangenen Schadensfeststellungsbescheid - 3.400 RM - aufhebenden Urteils des Verwaltungsgerichts von der inzwischen feststehenden Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach auch der Zuzug zu einem echten Pflegekind eine Familienzusammenführung im Sinne von § 230 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - darstellt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 238.59 -, bestätigt durch Urteil vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1961 - IV C 66.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung des Armenrechts für das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 21.12.1959 - III A 67/59
- BVerwG, 28.02.1961 - IV C 66.60
- BVerwG, 13.10.1961 - IV C 66.60
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