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   BVerwG, 26.08.1954 - IV C 7.54   

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https://dejure.org/1954,984
BVerwG, 26.08.1954 - IV C 7.54 (https://dejure.org/1954,984)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1954 - IV C 7.54 (https://dejure.org/1954,984)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1954 - IV C 7.54 (https://dejure.org/1954,984)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 10.02.1956 - IV C 60.55

    Hausratentschädigung nach dem Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) vom 14. …

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 26. August 1954 - BVerwG IV C 7.54 - und vom 5. September 1955 - BVerwG IV C 100.54 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 29.11.1960 - III C 266.59

    Rechtsmittel

    Es bedeutet also keinen Mangel des gerichtlichen Verfahrens, auf den allein die Revision gestützt werden könnte (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1954 - BVerwG IV C 7.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 19]), wenn eine Erörterung über die unerhebliche Frage des Verfahrens vor den Ausgleichsbehörden nicht zugelassen, vielmehr die Verhandlung auf die Prüfung der allein erheblichen Frage nach der sachlich-rechtlichen Begründung der angefochtenen Entscheidungen der Ausgleichsbehörden beschränkt worden ist.
  • BVerwG, 20.03.1959 - III B 131.57

    Nichtberücksichtigung der im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener …

    Ihre Rügen betreffen demnach nicht wesentliche Mängel des Verfahrens und sind demgemäß unschlüssig (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1954 - BVerwG III B 11.954/BVerwG III C 7.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 2] und Beschluß vom 26. August 1954 - BVerwG IV C 7.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 19]).
  • BVerwG, 05.09.1955 - IV C 100.54

    Rechtsmittel

    Die Rüge muß sich aber auf das Verfahren vor dem Verwaltungs gericht , nicht vor den Verwaltungs behörden , wie Ausgleichsamt, Ausgleichsausschuß und Beschwerdeausschuß, beziehen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemBeschluß vom 26. August 1954 - BVerwG IV C 7.54 - ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 03.06.1959 - III B 194.58

    Wissentlich falsche Angaben über den Umfang des Schadens als Grund für einen …

    Nur wesentliche Mängel des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens können aber eine zulassungsfreie Revision begründen (§ 339 Abs. 1 Halbsatz 2 LAG, vgl. Beschluß vom 26. August 1954 - BVerwG IV C 7.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 19]).
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