Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigungsfähigkeit des Verlustes von Betriebsvermögen eines vorübergehend stillgelegten Betriebes - Voraussetzungen einer lediglich vorübergehenden Betriebsstilllegung - Kriegsende als genügend bestimmter Zeitpunkt - Berücksichtigungsfähigkeit einer nach Kriegsende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.12.1959 - XVI A 82.59
- BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61
Verlustvon Betriebsvermögen - Betriebsvermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes …
Eine nach Kriegsende zu erwartende ungewöhnliche wirtschaftliche Lage ist bei Prüfung der Möglichkeit einer Wiedereröffnung nicht in Rechnung zu stellen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 72.60).Eine nach Kriegsende zu erwartende ungewöhnliche wirtschaftliche Lage soll unberücksichtigt bleiben (BVerwG IV C 72.60 in ZLA 61, 214).
- BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63
Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung - …
Steht tatsächlich fest, daß die Nichtfortführung eines Betriebes auf derartigen Umständen beruht, ist im Zweifel anzunehmen, daß der Betrieb nur geruht hat, sofern der Wille des Betriebsinhabers auf die Fortsetzung des Betriebes - bei Wegfall der Hindernisse - gerichtet war und auch die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür gegeben waren (vgl. u.a. Beschluß vom 3. August 1961 - BVerwG IV B 276.59 - mit weiteren Nachweisen, abgedruckt in Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 42; Urteil vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 -, abgedruckt in Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 34). - BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60
Rechtsmittel
Diese Rechtsprechung hat der IV. Senat in seinen Urteilen vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 29.57- (ZLA 1959 S. 183 = MDR 1959 S. 519); vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - bestätigt und ausgebaut.
- BVerwG, 03.08.1961 - IV B 276.59
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- Verwiesen wird zunächst auf die Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RLA 1960, 22], vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 29.57 - [RLA 1959, 168], vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 179.56 - [RLA 1958, 329], vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 240.55 - [RLA 1957, 365] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]. - BVerwG, 10.06.1965 - III C 116.64
Einheitswert vom Nachfeststellungszeitpunkt als Anfangsvergleichswert bei …
Wenn einerseits das kriegsbedingte Ruhen eines Betriebes die Feststellung eines Schadens nicht ausschließt(Urteile vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 27 = ZLA 1958, 135];vom 21. Oktober 1958 - BVerwG III B 195.56/III C 230.56 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 39], vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 62];vom 17. September 1964 - BVerwG III C 86.64 - [RLA 1964, 347 = ZLA 1964, 350]), kann der Kläger andererseits nicht deswegen besser gestellt werden als andere Geschädigte, weil er Teile seiner Einzelfirma in eine auf behördliche Anordnung gebildete Arbeitsgemeinschaft eingebracht hat. - BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
Lastenausgleichsrechtliche Gleichstellung von Wohnschiffen mit Grundvermögen - …
Der erkennende Senat hat nun zwar mehrmals ausgesprochen, daß die verschiedene Zielsetzung des Steuer- und des Lastenausgleichsrechts - dort Erfassung von Tatbeständen zur Erzielung von Abgaben an den Staat, hier Abgeltung von fühlbarem Kriegsschaden - ein Abweichen vom Steuerrecht rechtfertigen könne, und zwar nicht nur in der Richtung, von wann ab und bis wann ein Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen anzusehen ist (BVerwG IV C 240.55, IV C 72.60), sondern auch in anderer Richtung. - BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Antrag auf Kriegsschadenrente - Zugehörigkeit der Tochter zum elterlichen …
Bei der Beurteilung des Begriffes Betriebsvermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG hat sich der erkennende Senat auf den Standpunkt gestellt, daß eine vorübergehende Stillegung eines Betriebes, die einem Vermögen nicht den Charakter des Betriebsvermögens nehmen kann, dann vorliegt, wenn der Betriebsinhaber den festen Willen und aller Voraussicht nach auch die Möglichkeit hatte, den früheren Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zu eröffnen (BVerwG IV C 72.60 in ZLA 1961, 214). - BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
Rechtsmittel
Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden sein muß und nur eine auf kriegsbedingten Umständen beruhende vorübergehende Nichtausübung des Berufes einer Schadensfeststellung nicht entgegenstehen würde (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RIA 1960, 22] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]). - BVerwG, 25.01.1963 - IV C 167.62
Rechtsmittel
Hält man die hierzu bisher ergangenen Entscheidungen (insbesondere Urteile BVerwG IV C 323.57 vom 7. März 1958 in RLA 58, 236, BVerwG IV C 72.60 vom 3. Februar 1961 in ZLA 61, 214 und BVerwG IV C 10.61 vom 9. Juni 1962 in ZLA 62, 265) zusammen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ruhendes Betriebsvermögen dann anzunehmen, wenn der Inhaber willens und in der Lage ist, den Betrieb in nicht allzu ferner Zukunft wiederaufzunehmen. - BVerwG, 18.04.1972 - III B 55.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Vorübergehende …
In der vom angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des IV. Senats vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - (Buchholz 427.3 § 13 Nr. 62 = RLA 1962, 249) ist bereits dargelegt, daß das Vermögen eines ruhenden Betriebes nicht nur dann entschädigungsfähig ist, wenn der Betrieb aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden ist, sondern auch dann, wenn der Geschädigte seinen Betrieb zum Ruhen gebracht hat, ohne hierzu durch kriegsbedingte Maßnahmen gezwungen worden zu sein. - BVerwG, 11.01.1971 - III B 6.69
Gesamthandsvermögen bei Innengesellschaften - Annahme eines wirtschaftlichen …
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