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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,970
BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56 (https://dejure.org/1957,970)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1957 - IV C 75.56 (https://dejure.org/1957,970)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1957 - IV C 75.56 (https://dejure.org/1957,970)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1956 - IV C 103.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56
    In sachlicher Hinsicht mag vorsorglich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, wonach Handelsvertreter auf eine Büroeinrichtung im allgemeinen nicht unbedingt angewiesen sind und ihr Verlust nicht zum gleichzeitigen Verlust der Existenzgrundlage führen muß(Urteil vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 55.55 -;Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 103.55 -;Beschluß vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 139.55 -).
  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 139.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56
    In sachlicher Hinsicht mag vorsorglich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, wonach Handelsvertreter auf eine Büroeinrichtung im allgemeinen nicht unbedingt angewiesen sind und ihr Verlust nicht zum gleichzeitigen Verlust der Existenzgrundlage führen muß(Urteil vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 55.55 -;Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 103.55 -;Beschluß vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 139.55 -).
  • BVerwG, 16.02.1956 - III C 55.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56
    In sachlicher Hinsicht mag vorsorglich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, wonach Handelsvertreter auf eine Büroeinrichtung im allgemeinen nicht unbedingt angewiesen sind und ihr Verlust nicht zum gleichzeitigen Verlust der Existenzgrundlage führen muß(Urteil vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 55.55 -;Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 103.55 -;Beschluß vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 139.55 -).
  • BVerwG, 11.03.1959 - IV C 3.58

    Rechtsmittel

    Auch ohne diese Gegenstände hätte die Vertretertätigkeit ohne wesentliche Einschränkungen - vielleicht mit gewissen Verzögerungen - weiter ausgeübt werden können (vgl. BVerwG III C 55.55, BVerwG III C 23.54, BVerwG III C 21.55 = BVerwGE 2, 170 [171], BVerwG IV C 139.55, BVerwG IV C 103.55, BVerwG IV C 75.56).
  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 30.62

    Anspruch auf Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener - …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 168.54 - [RLA 1956 S. 109 = Mtbl. BAA 1956 S. 241], Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 55.56 - [BVerwGE 4, 245], Urteil vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 75.56 -).
  • BVerwG, 15.11.1957 - II C 340.57

    Rechtsmittel

    Das Verschulden ist im vorliegenden Rechtsstreit zunächst darin zu erblicken, daß der Prozeßbevollmächtigte des Klägers erst am letzten Tag vor Fristablauf Revision eingelegt hat (vgl. Beschluß vom 29. März 1957 - IV C 75.56 -); welche Motive den Prozeßbevollmächtigten zunächst zu einem Abwarten veranlaßt haben, ist ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 12.01.1960 - VI C 169.59

    Rechtsmittel

    Die verspätete Einreichung eines Schriftsatzes ist aber dann nicht entschuldigt, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter mit der Einreichung so lange gewartet hat, daß bei regelmäßiger Postbeförderung erst am letzten Tag der Frist mit dem Eingang bei Gericht zu rechnen war (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Januar 1957 - BVerwG IV B 109.56 - vom 29. März 1957 - BVerwG IV C 75.56 - vom 15. November 1957 - BVerwG II C 340.57 -).
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