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| BVerwG, 07.04.1966 - IV C 75.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Baulinienfestsetzung - Unterlassung einer Entscheidung über einen Aussetzungsantrag als Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DÖV 1966, 728
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BVerwG, 07.04.1966 - IV C 75.65
Im schriftlichen Verfahren sind alle von den Parteien gestellten Anträge, die vor Absendung des Urteils eingegangen sind, als in der mündlichen Verhandlung gestellt anzusehen (vgl. auch BGHZ 11, 27).
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Sie bedeutet dagegen nicht einen unzulässigen Übergriff des einen Rechtsgebietes in den Regelungsbereich des anderen Rechtsgebietes (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 75.65 - a.a.O.; Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 -). - BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein …
Dieser war nach Verzicht auf mündliche Verhandlung vorgebracht worden; nach der Rechtsprechung sind alle von den Parteien im schriftlichen Verfahren gestellten Anträge, die vor Absendung des Urteils eingegangen sind, als in der mündlichen Verhandlung gestellt anzusehen (Urteil vom 7. April 1966 - BVerwG 4 C 75.65 - [DÖV 1966, 728 = ZLA 1966, 167]). - BVerwG, 20.11.1972 - VII B 105.68
Rechtsmittel
Dabei kann offenbleiben, ob nicht - anders als in dem von der Beschwerde genannten Urteil vom 7. April 1966, BVerwG IV C 75.65 (DÖV 1966, 728) - eine (ablehnende) Entscheidung des Berufungsgerichts über den Aussetzungsantrag bereits darin zu erblicken ist, daß es das angefochtene Urteil erlassen hat, nachdem der Erblasser der Kläger, dessen Prozeßbevollmächtigter zuvor ausdrücklich auf die Zweifelhaftigkeit des Aussetzungsbegehrens hingewiesen worden war, sich weder zur ordnungsgemäßen Terminsladung geäußert hatte noch am Verhandlungstermin erschienen oder vertreten war.
- BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 7. April 1966 BVerwG IV C 75/65 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 569) entschieden, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn im schriftlichen Verfahren ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens übergangen wird.
- BFH, 14.07.1987 - VIII R 19/86
Voraussetzungen für das Vorliegen einer zulassungsfreien Revision
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 7. April 1966 BVerwG IV C 75/65 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 569) entschieden, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn im schriftlichen Verfahren ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens übergangen wird. - BVerwG, 06.07.1976 - 4 B 97.76
Versagung der Baugenehmigung bei zivilrechtlichen Hindernissen hinsichtlich eines …
Auch eine Divergenz gegenüber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 1966 - BVerwG IV C 75.65 - DÖV 1966, 728 ist zu verneinen: In jenem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, daß ein Verfahrensmangel vorliegen könne, wenn im schriftlichen Verfahren ein Aussetzungsantrag übergangen werde.
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