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| BVerwG, 06.11.1968 - IV C 75.67 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Vorausleistung im Falle der Erteilung einer Baugenehmigung - Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung im Rahmen eines Bauvorhabens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 133
Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Errichtung eines Werkschuppens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1967 - III A 916/64
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 75.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65
Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 75.67
Dem entspricht das vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - (NJW 1968, 1250) entwickelte Erfordernis für die Zulässigkeit einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 BBauG, daß nämlich die Erschließungsanlage von potentiellem Nutzen für das genehmigte Gebäude ist.
- BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den …
Die Erschließungsanlage bietet jedoch für den Ausbau einer Einliegerwohnung einen potentiellen Vorteil; gleichzeitig ist das neue Vorhaben auch für die Erschließungsanlage von Bedeutung, weil es infolge der dadurch eintretenden Verstärkung des Erschließungsverkehrs eine frühere Herstellung der Straße bewirken kann (so ausdrücklich für den Ausbau einer selbständigen Wohnung: Urteil des Senatsvom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 26 [S. 97/98], vgl. fernerUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93] sowieUrteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 75.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27 [S. 98]).
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