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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.02.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,397
BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54 (https://dejure.org/1956,397)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1956 - IV C 76.54 (https://dejure.org/1956,397)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1956 - IV C 76.54 (https://dejure.org/1956,397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1084 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1954 - IV C 11.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
    Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 01.10.1954 - IV C 38.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
    Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 22.04.1955 - IV C 56.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
    Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
    Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 26.11.1954 - IV C 88.54
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
    Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 20.03.1958 - III C 342.56

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Anspruchs auf Altsparerentschädigung …

    BAA 1955 S. 69 = LA 1954 S. 343 = RLA 1955 S. 107; vom 26. November 1954 - BVerwG IV C 88.54 - RLA 1955 S. 76 = ZLA 1955 S. 46 = LA 1955 S. 92 = NJW 1955 S. 518; vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 76.54 - LA 1956 S. 319 u.a. mehr), und zwar auch dann nicht, wenn der Gläubiger von der Möglichkeit, über das Guthaben durch Überweisungen zu verfügen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1957 - BVerwG III B 124.56 - ZLA 1957 S. 173 = Wertp.Mitt. 1957 S. 331 -).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des Begriffs der "Spareinlage" in § 15 LAG und § 1 WAG, entwickelt hat, gelten, auch für die Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ASpG; denn es handelt sich in allen angeführten Vorschriften, wie die ihnen gemeinsame Verweisung auf § 22 KWG ergibt, stets um denselben Begriff (vgl. Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 76.54 -).

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 109.62

    Vorzugssperrkonto für Devisenausländer als Spareinlage - Erlangung von Devisen …

    Maßgebend ist vielmehr nur die tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehung zu dem Bankinstitut (vgl. BVerwG Urteil vom 2. Juli 1954 - BVerwG IV C 11.54 - [BVerwGE 1, 181], Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 76.54 - [LA 1956 S. 319], Urteil vom 20. März 1958 - BVerwG III C 342.56 - [Wertpap.Mttlg.
  • BVerwG, 07.02.1961 - III C 127.57

    Rechtsmittel

    Ferner muß bei Spareinlagen jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein (Beschluß vom 5. Mai 1955 - BVerwG IV B 118.54 - und Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 76.54 - [Buchholz a.a.O. 427.3 § 15 LAG Nr. 7 und 11]).
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 259.58

    Rechtsmittel

    Denn das Gesetz hat die Abgrenzung nach individualisierenden Merkmalen bewußt verneint und statt dessen im einzelnen in § 15 Abs. 2 LAG die Arten von Ansprüchen aufgezählt, die als Sparanlagen gelten sollen (Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 76.54 - [Mtbl.
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   BVerwG, 20.02.1956 - IV C 76.54   

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BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1956 - IV C 76.54 (https://dejure.org/1956,3931)
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