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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1962 - IV C 76.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1661
BVerwG, 12.10.1962 - IV C 76.61 (https://dejure.org/1962,1661)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1962 - IV C 76.61 (https://dejure.org/1962,1661)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1962 - IV C 76.61 (https://dejure.org/1962,1661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Eintritts der Bindungswirkung von der Bedeutsamkeit der Höhe der Vermögensabgabe für die Schadensberechnung - Einbeziehung von nicht dem Zahlungsverkehr dienenden Kapitalforderungen in den Begriff der Einlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 18.79

    Bindung der Ausgleichsbehörde an eine im Verfahren der Finanzbehörden früher …

    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG 4 C 199.59 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 21], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG 4 C 76.61 - [ZLA 1963, 171], vom 18. Oktober 1962 - BVerwG 3 C 46.61 - [ZLA 1963, 107] und vom 24. März 1964 - BVerwG 3 C 107.62 - [Buchholz 427.2 § 33 Nr. 1]) zutreffend ausgeführt hat, soll durch die vorgenannten Vorschriften eine unterschiedliche Schadensberechnung auf der Abgabenseite einerseits und auf der Leistungsseite andererseits verhindert werden.

    Denn die Zielsetzung des Gesetzes geht dahin, divergierende Schadensberechnungen auf beiden Seiten des Lastenausgleichs nur in den Fällen zu verhindern, in denen die Berechnung zur Ermittlung der Höhe der Vermögensabgabe auch den Erfordernissen einer genauen Berechnung der Schadenshöhe entspricht, die für die Gewährung von Ausgleichsleistungen gemäß §§ 236, 246 LAG unerläßlich ist (vgl. hierzu Urteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG 4 C 76.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 32.63

    Feststellung und Kenntnis des für den Stichtag maßgeblichen Einheitswertes im …

    Bestätigung von BVerwG III C 45.62 - Urteil vom 19. Dezember 1963 - und BVerwG IV C 76.61 - Urteil vom 12. Oktober 1962 -.

    Eine Sacheinlage im Sinne dieser Vorschrift kann auch bei Zuführung von Wertpapieren gegeben sein (vgl.Urteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 -), sofern der Geschädigte die Wertpapiere mit Privatmitteln erworben und dann dem Betrieb zugeführt hat.

  • BVerwG, 18.02.1964 - IV C 115.62

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung der Ausgleichsbehörde an die …

    Das ist dann der Fall, wenn die Finanzbehörden eine Schadensberechnung für erlittene Kriegssachschäden bei der Veranlagung der Vermögensabgabe vorgenommen haben und diese Berechnung für die Höhe der Vermögensabgabe von Bedeutung gewesen ist (vgl. hierzu dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - undvom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21]).
  • BVerwG, 24.02.1964 - IV B 139.63

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht hat alle Voraussetzungen für die Feststellung, ob ein Vermögenswert eine Einlage im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG darstellt, beachtet und insbesondere die nach dem Urteil des erkennenden Senats (IV C 76.61) im einzelnen erforderlichen Ermittlungen angestellt, um den Sachverhalt insoweit aufzuklären.
  • BVerwG, 24.03.1964 - III C 107.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens

    Sie ist es dann nicht, wenn der Schaden so gering ist, daß er auf die Höhe der Vermögensabgabe nicht einwirkt oder so hoch ist, daß es einer genauen Schadensfeststellung nicht mehr bedurfte, weil auch bei einem niedrigeren Schaden bereits der Höchstbetrag für die Minderung der Vermögensabgabe erreicht war (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1962 - BVerwG III C 46.61 - [ZLA 1963, 107 = RLA 1963, 231] und die Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21 = MDR 1960, 431], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - [ZLA 1963, 171 = IFLA 1963, 142 = RLA 1964, 60] und vom 18. Februar 1964 - BVerwG IV C 115.62 -).
  • BVerwG, 22.07.1963 - IV B 67.63

    Feststellung von Kriegssachschaden an Betriebsvermögen - Beschwerde gegen die …

    Zwar muß es sich bei den Einlagen im Sinne der genannten Bestimmung nicht um Sacheinlagen handeln (Kühne-Wolff, § 13 FG Anm. 13 zu Nr. 4; BVerwG IV C 76.61), die Mittel für die Einlagen müssen auch nicht bereits vor 1940 vorhanden gewesen sein (BVerwG IV C 88.60); Voraussetzung für die Hinzurechnung ist aber, daß dadurch eine Wertsteigerung des Betriebes erzielt wurde.
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