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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1099
BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67 (https://dejure.org/1968,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1968 - IV C 76.67 (https://dejure.org/1968,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1968 - IV C 76.67 (https://dejure.org/1968,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich - Nachbarschützende Wirkung der Reichsgaragenordnung (RGaO) - Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
    Die Baunutzungsverordnung könne hier keine Anwendung finden; vielmehr sei nach dem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) noch die Reichsgaragenordnung anwendbar.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [105] entschieden, daß die Reichsgaragenordnung Anwendung findet, wenn nicht neue Bebauungspläne auf Grund des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen worden sind. Ein solcher neuer Bebauungsplan ist hier nicht vorhanden. Freilich unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von den damals entschiedenen dadurch, daß dort ein alter übergeleiteter Plan vorlag. Dieser Unterschied ist jedoch ohne Bedeutung. Denn wie in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 ebenfalls ausgeführt ist, sind der Weitergeltung der Reichsgaragenordnung entgegenstehende Bestimmungen im Sinne des § 186 Abs. 3 Halbsatz 2 BBauG in den §§ 30 ff. BBauG nicht zu sehen, also auch nicht in § 34 BBauG (vgl. a.a.O. S. 106).

    § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 26, 103 [106]) Bundesrecht, soweit er Anforderungen an die Anordnung der Garage stellt.

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
    Im Gegenteil lasse die vom Verwaltungsgerichtshof herangezogene Landesbauordnung in § 7 Abs. 3 über § 13 Abs. 4 RGaO hinaus den Bau von Garagen im Bauwich zu, was nach dem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - nicht gegen Bundesrecht verstoße.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - (NJW 1968, 123) entschieden hat, verstößt es nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht weitergehend als § 13 Abs. 4 RGaO den Bau von Garagen im Bauwich zuläßt.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
    Zwar ist die Landesbauordnung erst nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens in Kraft getreten; jedoch hindert das nicht die Anwendbarkeit des neuen Rechts bei der Anfechtungsklage des Nachbarn (vgl. BVerwGE 22, 129); im übrigen stand, jedenfalls nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das alte Bauordnungsrecht der Garage ebenfalls nicht entgegen.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
    Denn § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO hat nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - (BVerwGE 27, 29) keine nachbarschützende Wirkung, so daß sich die Kläger auf seine Verletzung ohnehin nicht berufen können.
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 19.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
    § 13 Abs. 4 RGaO habe nach dem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 19.65 - keine nachbarschützende Wirkung; Voraussetzung für eine Nachbarklage wäre die Einräumung von Nachbarschutz in einer anderen Rechtsvorschrift.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93

    Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines …

    Dies ist der Fall, soweit sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 -4 C 76.67 -, NJW 1971, 1626).
  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen …

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [106]) und vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 76.67 - (Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 8) entschieden, daß die Vorschriften der §§ 30 ff. BBauG und damit auch § 34 BBauG hinter den speziellen Regelungen der Reichsgaragenordnung, also u.a. des § 13 Abs. 4 zurücktreten, so daß insoweit, also für die Bebauung des Bauwichs mit Garagen, nicht die Regelung des § 34 BBauG und damit nicht die dort ausgesprochene Weiterverweisung auf die vorhandene Bebauung zum Zuge kommt.
  • BVerwG, 10.06.1970 - IV B 24.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung für …

    Mach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. S. 3 oben des Urteils) liegt jedoch hier - anders als etwa in dem dem Urteil des Senats vom 14. Juni 1968 (BVerwG IV C 76.67) zugrunde liegenden Fall - ein solcher Bebauungsplan vor, so daß für die Anwendung jedenfalls der genannten Vorschrift der Reichsgaragenordnung kein Raum mehr ist.
  • BVerwG, 12.09.1977 - 4 B 161.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nachbarschützende …

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache aus den in der Beschwerde dargelegten Gründen nicht: Daß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Reichsgaragenordnung keine nachbarschützende Wirkung hat, ist durch das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29; Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 76.67 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 8 und st. Rechtspr.).
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