Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hauswirtschaftliche Tätigkeit für die eigenen Eltern - Berechtigung eines die Eltern pflegenden Kindes zum Erhalt der fortgeführten Unterhaltsbeihilfe der Eltern - Begriff des Alleinstehenden im Lastenausgleichsgesetz (LAG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 04.01.1963 - 6 KL 321/61
- BVerwG, 29.07.1963 - IV C 78.63
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 17, 218
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1957 - III C 13.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
Die Rechtsprechung (Urteil BVerwG III C 13.56 vom 28. März 1957) hat hierzu den Satz aufgestellt, der Erbteil der Tochter müsse ausgereicht haben, ihr eine Existenzgrundlage zu verschaffen.Im übrigen würde es genügen, daß das Vermögen nur aus Hausrat bestand, jedenfalls dann, wenn dieser die Existenzgrundlage der Eltern bildete (Urteil BVerwG III C 13.56 vom 28. März 1957).
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
Damit, von welchem Zeitpunkt ab diese Voraussetzung erfüllt sein muß, hat sich der Senat in seinem gleichzeitigen Urteil BVerwG IV C 37.63 eingehend auseinandergesetzt. - BVerwG, 01.10.1958 - IV C 119.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
Da das Familienband nicht nur durch Abstammung, sondern auch durch Annahme an Kindes Statt begründet sein kann (zu vgl. Urteil BVerwG IV C 119.57 vom 1. Oktober 1958), ist, was im vorliegenden Falle allerdings, weil die Klägerin die leibliche Tochter der unterhaltsberechtigten Mutter ist, nicht streitentscheidend ist, zu klären, von welchem Zeitpunkt ab das Familienband bestanden haben muß.
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 131.64
Rechtsmittel
Nach den grundsätzlichen Entscheidungen des erkennenden Senats zu §§ 261 Abs. 2, 272 Abs. 2 Satz 2, 285 Abs. 3 LAG (BVerwG IV C 37.63 und BVerwG IV C 78.63, beide vom 6. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 212 und 218]) gibt es 7 Voraussetzungen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente der Eltern.Im vorerwähnten Urteil BVerwG IV C 78.63 ist gesagt, die Tochter müsse auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet oder solche aufgegeben haben, um sich den Eltern zu widmen.
- BVerwG, 26.09.1969 - V C 83.66
Übergang des Anspruchs auf Entschädigungsrente auf den Ehegatten bei Tod des …
Desgleichen ist in der Entscheidung des IV. Senats vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 218 [219]) festgehalten, daß für den überlebenden Ehegatten in § 272 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ebenso wie in § 285 Abs. 2 Satz 1 LAG das Erfordernis aufgestellt ist, die Ehe müsse beim erstmaligen Bezug der Kriegsschadenrente schon bestanden haben. - BVerwG, 18.10.1967 - V C 206.65
Nachrücken einer sog. allein stehenden Tochter in die Anspruchsberechtigung ihrer …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits mehrfach mit dem Nachrücken der sogenannten alleinstehenden Tochter befaßt und in BVerwGE 17, 218 (219) [BVerwG 06.12.1963 - IV C 78/63] sieben Voraussetzungen aufgeführt, die vorliegen müssen, damit die Anspruchsberechtigung als gegeben angesehen werden kann.
- BVerwG, 29.11.1967 - V C 186.65
Lastenausgleich und Nachrücken in die Kriegsschadenrente eines Elternteils bei …
Das Verwaltungsgericht hat das Vorliegen dieses Erfordernisses bei der Klägerin unter Berufung auf die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 17, 218 verneint, weil danach eine "eigene Erwerbstätigkeit aufgegeben oder auf sie verzichtet" worden sein müsse. - BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Nachrücken der überlebenden Tochter in die elterliche Kriegsschadenrente - …
Dies hat der Senat in seinem vorerwähnten Urteil BVerwGE 17, 218 [222 unter 5] ausgesprochen. - BVerwG, 23.10.1964 - IV C 143.64
Anforderungen an das Nachrücken einer Tochter in die Kriegsschadenrente ihrer …
Wie der Senat im Urteil BVerwGE 17, 218 [220 unter 2] ausgeführt hat, kann der in §§ 261 Abs. 2 Satz 2, 272 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und 285 Abs. 3 LAG verwendete Begriff des Alleinstehens einer Tochter nicht ohne weiteres aus dem in § 265 Abs. 2 Satz 1 LAG verwendeten Begriff des Alleinstehens einer Frau, die für mehrere Kinder zu sorgen hat, oder aus § 267 Abs. 1 Satz 3 LAG, der von dem "alleinstehenden" Gebrechlichen handelt, gewonnen werden. - BVerwG, 09.06.1972 - V CB 37.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß sämtliche in BVerwGE 17, 218 (219) [BVerwG 06.12.1963 - IV C 78/63] aufgeführten sieben Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um dem Begehren der Klägerin, als alleinstehende Tochter in die ihren verstorbenen Eltern gewährte Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz - LAG - nachzurücken, zum Erfolg zu verhelfen. - BVerwG, 18.10.1967 - V C 3.66
Bestimmung des unmittelbar Geschädigten beim Verlust obligatorischer Ansprüche - …
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 218) angedeutet, daß der Begriff des "Alleinstehens" so weit gefaßt sein könnte, daß als Gegensatz dazu nur das Zusammenleben mit einem Ehemann in Betracht kommt, und hat es in diesem Zusammenhang für unschädlich gehalten, wenn eine Anspruchstellerin ein im Ausland, lebendes erwachsenes Kind hat. - BVerwG, 03.03.1967 - V B 119.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Nach BVerwGE 17, 212 und nach BVerwGE 17, 218 kann dem Lastenausgleichsgesetz ein bestimmter Stichtag, an welchem die Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG und insbesondere diejenige des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt erfüllt sein müssen, nicht entnommen werden.
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| BVerwG, 29.07.1963 - IV C 78.63 |
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- VG Düsseldorf, 04.01.1963 - 6 KL 321/61
- BVerwG, 29.07.1963 - IV C 78.63
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
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