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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1958 - IV C 82.58, IV B 69.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1400
BVerwG, 02.08.1958 - IV C 82.58, IV B 69.58 (https://dejure.org/1958,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1958 - IV C 82.58, IV B 69.58 (https://dejure.org/1958,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1958 - IV C 82.58, IV B 69.58 (https://dejure.org/1958,1400)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.06.1956 - IV C 052.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1958 - IV C 82.58
    Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 50.54 und BVerwG IV C 052.55.

    Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage wurde im wesentlichen aus folgenden Gründen abgewiesen: Die Rechtsprechung habe anerkannt, daß der Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges nicht rein zeitlich verstanden und nicht streng auf das Datum des Kriegsbeginns bzw. den 26. August 1939 abgestellt werden könne (BVerwG III C 50.54 - MtBl. BAA S. 103 - IV C 052.55; VG Frankfurt NJW 1955 S. 399, VG X A 275/55; vgl. auch Kühne-Wolff Anm. 4 a zu § 11 LAG).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe dazu ausgeführt, angesichts der Vielgestaltigkeit und des Ineinandergreifens des damaligen politischmilitärischen Geschehens könne nicht eine feste zeitliche Grenze, sondern nur die Würdigung des Einzelfalles zu gerechten und billigen Ergebnissen führen (BVerwG III C 55.54 und IV C 052.55).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend in dem angegriffenen Urteil ausgeführt, daß die hier strittige Rechtsfrage bereits in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 - undvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 052.55 - mit Zustimmung im Schrifttum (Kühne-Wolff Anm. 4 zu § 11 LAG) entschieden worden ist.

  • BVerwG, 24.02.1955 - III C 50.54
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1958 - IV C 82.58
    Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 50.54 und BVerwG IV C 052.55.

    Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage wurde im wesentlichen aus folgenden Gründen abgewiesen: Die Rechtsprechung habe anerkannt, daß der Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges nicht rein zeitlich verstanden und nicht streng auf das Datum des Kriegsbeginns bzw. den 26. August 1939 abgestellt werden könne (BVerwG III C 50.54 - MtBl. BAA S. 103 - IV C 052.55; VG Frankfurt NJW 1955 S. 399, VG X A 275/55; vgl. auch Kühne-Wolff Anm. 4 a zu § 11 LAG).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend in dem angegriffenen Urteil ausgeführt, daß die hier strittige Rechtsfrage bereits in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 - undvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 052.55 - mit Zustimmung im Schrifttum (Kühne-Wolff Anm. 4 zu § 11 LAG) entschieden worden ist.

  • BVerwG, 23.10.1972 - VI B 62.71

    Formelle Voraussetzungen des Zwangspensionierungsverfahrens - Durchführung eines …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG IV C 82.58 - richtiges Aktenzeichen: BVerwG VI C 82.58 - (Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 1 = DÖV 1961, 145) ab.
  • BVerwG, 06.09.1968 - III B 100.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …

    Diese Erkenntnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 - und 29. Januar 1959 - BVerwG V C 4.57 - [ZLA 1959, 301]; Beschlüsse vom 2. August 1958 - BVerwG IV C 82.58/IV B 69.58 und vom 16. Mai 1959 - BVerwG III B 239.57/III C 223.57 - vgl. auch BVerwGE 2, 28 und Buchholz BVerwG 427.3, § 11 LAG Nr. 2 und 19; so auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausbleich, Ausgabe B, § 11 LAG Anm. 4 a).
  • BVerwG, 07.08.1961 - III C 128.60

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Wie die beiden mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts bereits wiederholt ausgesprochen haben, sind Vertreibungsschäden im Sinne der §§ 11, 12 LAG nur solche durch Ereignisse des zweiten Weltkrieges verursachte Schäden, die unmittelbar mit dem Kriege zusammenhängen; bei Ausweisungen, die schon mehrere Jahre vor Kriegsbeginn erfolgt sind, besteht ein solcher Zusammenhang jedoch nicht (vgl. Urteil vom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 - [BVerwGE 2, 28], Beschluß vom 2. August 1958 - BVerwG IV C 82.58/IV B 69.58 - = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 11 LAG Nr. 2 und Nr. 19).
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