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| BVerwG, 23.08.1955 - IV C 84.54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.07.1954 - VII 54.7056
- BVerwG, 23.08.1955 - IV C 84.54
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.03.1955 - IV C 110.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1955 - IV C 84.54
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. IV C 110.54), daß an die Aufklärungspflicht des Gerichts besondere Anforderungen zu stellen sind, wenn, wie in Lastenausgleichssachen, nur eine Tatsacheninstanz zur Feststellung des Sachverhalts zur Verfügung steht.
- BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines …
Dieses Gutachten hat nicht - worauf die Revision offenbar abhebt - den Beweiswert eines Parteigutachtens (vgl. hierzu das Urteil vom 23. August 1955 - BVerwG IV C 84.54 -, Buchholz BVerwG 427.3, § 265 LAG Nr. 20); denn es ist in einem vom Gesetzgeber mit besonderen, auch dem Schutz des Beamten dienenden Sicherungen versehenen Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit erstattet worden. - BVerwG, 12.02.1969 - V C 133.66
Gewährung von Unterhaltshilfe - Erforderlichkeit der Einholung eines …
Die Stellungnahme eines lediglich zur Unterstützung in der mündlichen Verhandlung zugezogenen Medizinalrats der Behörde kann nicht als ausreichendes Sachverständigengutachten gewertet werden (BVerwG, Urteile vom 23. August 1955 - BVerwG IV C 84.54 - [RLA 1955, 382] und vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 53.66 -). - BVerwG, 08.03.1957 - IV C 140.56
Rechtsmittel
Im übrigen kann nach dem Urteil des Senats vom 23. August 1955 - BVerwG IV C 84.54 - die Stellungnahme eines von der Ausgleichsbehörde zugezogenen Medizinaldezernenten nicht als Sachverständigengutachten, sondern nur als Äußerung des Fachberaters dieser Behörde gewertet werden. - BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63
Rechtsmittel
Die Bescheinigung hat daher möglicherweise nur den Charakter eines Parteigutachtens (vgl. hierzu das Urteil vom 23. August 1955 - BVerwG IV C 84.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 265 LAG Nr. 20]). - BVerwG, 11.03.1959 - IV C 2.59
Rechtsmittel
In einem ähnlichen Fall hat der Senat ausgesprochen, daß die Beurteilung durch einen Medizinalbeamten nur als fachliche Parteiaussage, nicht aber als Sachverständigengutachten gewertet werden könne (vgl.Urteil vom 22. August 1955 - BVerwG IV C 84.54 -, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Buchholz, Nr. 20 zu § 265 LAG).
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