Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1959 - IV C 84.58, IV B 71.58 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1959 - IV C 84.58, IV B 71.58 (https://dejure.org/1959,10615)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1956 - IV C 47.56
Auszug aus BVerwG, 25.09.1959 - IV C 84.58
Auch einem Beschwerdebescheid, der eine Ausgleichsleistung zwar dem Grunde nach zuerkennen will, aber die Berechnung noch der unteren Ausgleichsbehörde überläßt, kommt noch keinerlei Bindungswirkung zu (Bestätigung von IV C 47.56, Urteil vom 18. Dezember 1956); der Beschwerdeausschuß ist bei abermaliger Entscheidung auch nicht selbst an seine frühere Beurteilung gebunden.
- BVerwG, 12.02.1964 - IV C 52.62
Anspruch auf die Feststellung von Vertreibungsschäden und auf Entschädigung nach …
Keine Bindung des Ausgleichsamts an Rechtsansichten in einem zurückverweisenden Beschwerdebeschluß (Bestätigung von IV C 47.56 und IV C 84.58, ZLA 1957, 117 bzw. RLA 1960, 16).
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