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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,521
BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64 (https://dejure.org/1964,521)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1964 - IV C 85.64 (https://dejure.org/1964,521)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1964 - IV C 85.64 (https://dejure.org/1964,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beihilfe zur Hausratbeschaffung für einen Sowjetzonenflüchtling - Frage einer unanfechtbaren Verwaltungsentscheidung einer Behörde und Möglichkeit einer dadurch bestehenden Hinderung an der Fassung eines erneuten sachlichen Bescheids nach pflichtgemäßem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 602
  • MDR 1965, 410
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.05.1957 - III C 151.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    Der III. Senat hatim Urteil vom 8. Mai 1957 - BVerwG III C 151.56 - zur Wirkung eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes ausgeführt, die Bindung der Behörden und Gerichte an den Verwaltungsakt sei begrenzt.

    - Zur Frage, inwieweit § 342 LAG der erneuten Sachbescheidung entgegenstehe, läßt der III. Senat erkennen, daß seiner Auffassung nach die Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens (erneute Prüfung und Entscheidung auf der Grundlage des ursprünglichen, unanfechtbar beschiedenen Antrags) "und die eines durch einen neuen, selbständigen Antrag eingeleiteten, neuen, anderen, wenn auch gleichartigen, so doch selbständigen Verfahrens" unterschiedlich sei (DVBl. 1958 S. 32; Buchholz BVerwG 427.3, § 335 a LAG Nr. 2).

    In dem bereits angeführten Urteil des III. Senatsvom 8. Mai 1957 - BVerwG III C 151.56 - ist die Frage, ob ein unanfechtbarer Behördenbescheid einer erneuten sachlichen Prüfung des Anspruchs nach Änderung der Rechtslage entgegenstehe, verneint worden.

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    Der III. Senat hatim Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - für Verwaltungsakte, auch wenn sie in einem gesetzlich geordneten Verwaltungsverfahren ergehen, eine rechtskraftgleiche Wirkung - wie bei gerichtlichen Entscheidungen - verneint, ihnen jedoch "eine in der Wirkung der Rechtskraft verwandte Beständigkeit" unter Hinweis auf BVerfGE 2, 380 [403] zuerkannt.
  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    Der III. Senat hatim Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - für Verwaltungsakte, auch wenn sie in einem gesetzlich geordneten Verwaltungsverfahren ergehen, eine rechtskraftgleiche Wirkung - wie bei gerichtlichen Entscheidungen - verneint, ihnen jedoch "eine in der Wirkung der Rechtskraft verwandte Beständigkeit" unter Hinweis auf BVerfGE 2, 380 [403] zuerkannt.
  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    ImUrteil vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - (BVerwGE 15, 155) hat der III. Senat ausgesprochen, daß auch im Verwaltungsverfahren, das die Gewährung von Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch betrifft, eine förmliche Wiederaufnahme des Verfahrens stattfinde, daß aber außerdem ein - formloses - Wiederaufgreifen des bereits abgeschlossenen Verfahrens nach allgemeinem Verwaltungsrecht zulässig sei.
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 34.56
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    Der I. Senat hatim Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG I C 34.56 - ausgeführt, nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Verwaltungsrechts könnten Verwaltungsakte zwar unanfechtbar werden, erlangten aber keine Rechtskraft wie sie gerichtliche Urteile erlangen können.
  • BVerwG, 24.07.1964 - IV C 49.64

    Zusammenrechnung von Schäden an verschiedenen Wohnsitzen für die Geltendmachung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    - ImUrteil des erkennenden Senats vom 24. Juli 1964 - BVerwG IV C 49.64 - wird an den vorstehenden Grundsätzen festgehalten.
  • BVerwG, 13.12.1956 - III C 205.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    - Der III. Senat hat - unter Hinweis auf seine Urteile vom 13. Dezember 1956 undvom 28. März 1957 - BVerwG III C 205.55, BVerwG III C 157.56 -, in denen er trotz eines rechtskräftigen, den Klageanspruch verneinenden Urteils die neue Geltendmachung eines gleichartigen Anspruchs wegen Änderung der Rechtslage bejahte -, den Standpunkt vertreten, der Grundgedanke dieser Urteile sei auf eine unanfechtbare Verwaltungsentscheidung zu übertragen, da dieser keine größere Bindungswirkung zukommen könne, als einem Urteil.
  • BVerwG, 28.03.1957 - III C 157.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64
    - Der III. Senat hat - unter Hinweis auf seine Urteile vom 13. Dezember 1956 undvom 28. März 1957 - BVerwG III C 205.55, BVerwG III C 157.56 -, in denen er trotz eines rechtskräftigen, den Klageanspruch verneinenden Urteils die neue Geltendmachung eines gleichartigen Anspruchs wegen Änderung der Rechtslage bejahte -, den Standpunkt vertreten, der Grundgedanke dieser Urteile sei auf eine unanfechtbare Verwaltungsentscheidung zu übertragen, da dieser keine größere Bindungswirkung zukommen könne, als einem Urteil.
  • BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
    Die von der Beschwerde weiter genannten Urteile vom 24.07.1964 - BVerwG IV C 49.64 - (ZLA 1964, 330) und vom 16.12.1964 - BVerwG IV C 85.64 - (NJW 1965, 602) betreffenden Ermessensentscheidungen im Lastenausgleichsrecht, deren Besonderheiten eine Anwendung auf den vorliegenden Fall nicht zulassen.
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67

    Voraussetzungen der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für …

    Die Kläger wurden durch sie in die Lage versetzt, sich über eine etwaige weitere Verfolgung ihrer vermeintlichen Rechte schlüssig zu werden (vgl. hierzu auch BVerwGE 22, 215 sowie das Urteil vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 342 LAG Nr. 8 = MDR 1965, 410 = NJW 1965, 602]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 55.65

    Rechtsmittel

    Die Revision beruft sich zu Unrecht auf die Abhandlung von Haueisen ("Erst- und Zweitbescheid im Verwaltungsrecht") in NJW 1965 S. 561 ff. Haueisen erörtert a.a.O. - ebenso wie das von der Revision gleichfalls angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - (NJW 1965 S. 602) - nur die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verwaltungsbehörde trotz formeller Unanfechtbarkeit (Bestandskraft) eines bereits vorliegenden Erstbescheides verpflichtet ist, eine neue Sachentscheidung, also einen Zweitbescheid zu erlassen.
  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer …

    Ähnliches wie das zu 3) Gesagte gilt hinsichtlich der gerügten Abweichung vom Urteil vom 24. Juli 1964 - BVerwG IV C 49.64 - (ZLA 1964, 330) und vom Urteil vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - (NJW 1965, 602 [603]).
  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71

    Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der …

    Ähnliches wie das zu 3) Gesagte gilt hinsichtlich der gerügten Abweichung vom Urteil vom 24. Juli 1964 - BVerwG IV C 49.64 - (ZLA 1964, 330) und vom Urteil vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - (NJW 1965, 602 [603]).
  • BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69

    Anspruch eines Soldaten auf Auskunft über die Rechtsgrundlage für einen Befehl - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Hinblick auf unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte mit Recht festgestellt, daß die Behörden regelmäßig nicht verpflichtet sind, über solche Anträge sachlich neu zu entscheiden bzw. daß die Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes nicht erzwungen werden kann (vgl. BVerwG in NJW 1965, 602 und DÖV 1961, 60, 108).
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