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| BVerwG, 05.09.1958 - IV C 86.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.01.1957 - VS. IV 73/56
- BVerwG, 05.09.1958 - IV C 86.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.02.1958 - IV B 19.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.09.1958 - IV C 86.57
Daß § 13 Abs. 4 FG ungeachtet der gegen seine frühere Fassung aufgetauchten Bedenken nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt, hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden (vgl.Beschluß vom 4. Februar 1958 - BVerwG IV B 19.57 -).
- BVerwG, 11.02.1960 - III C 352.58
Identität eines einzelnen Betriebes als Voraussetzung für den vorgeschriebenen …
Daß die Schadensfeststellung nach dem Einheitswertvergleich, verfassungsrechtlichen Normen nicht widerspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. Entscheidungen vom 5. September 1958 - BVerwG IV C 86.57 -, vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 -, vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 231.57 - und vom 27. Februar 1959 - BVerwGE 8, 185 [BVerwG 27.02.1959 - IV C 88/58] -).
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