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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1969 - IV C 88.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,393
BVerwG, 14.11.1969 - IV C 88.68 (https://dejure.org/1969,393)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1969 - IV C 88.68 (https://dejure.org/1969,393)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1969 - IV C 88.68 (https://dejure.org/1969,393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung eines Erschließungsbeitrags im Wege der Kostenspaltung für die Grunderwerbskosten - Erschließungsaufwand für den Wert der von einer Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundstücksflächen - Berücksichtigung der Abtretung einer Grundstücksfläche bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 1
    Bemessung des Erschließungsaufwands bei unentgeltlicher Abtretung von Grundstücken durch Straßenanlieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 143
  • DÖV 1970, 426
  • BauR 1970, 44
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eigentümer von bereits bebauten …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1969 - IV C 88.68
    Würde sich freilich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben, daß der Anlieger von allen Grunderwerbskosten für die Straße befreit werden sollte, so muß es nach dem Urteil des erkennenden Senates vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - dabei verbleiben.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Mit diesen Kosten sind die tatsächlich gezahlten Grunderwerbskosten gemeint (vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6, vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 49.70 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 11 und vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 64.87

    Abgrenzung zwischen erschließungsrechtlich selbstständigen und unselbstständigen …

    Da der Beklagte im vorliegenden Fall keine Grunderwerbskosten in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen hat, bedarf die - im Ergebnis zu verneinende (vgl. Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6 S. 6 ) - Frage keiner Erörterung, ob der Beklagte den Wert der (ehemaligen) Parzelle 1102 nach § 128 Abs. 1 Satz 2 BBauG hätte in den Erschließungsaufwand einbeziehen dürfen.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    (Vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 22. Februar 1974; ferner: die Urteile vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6; vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - vgl. auch Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 49.76 - BVerwGE 55, 349.) Der Senat hat mit dieser Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß § 128 Abs. 1 BBauG es nicht zulasse, eine etwa zusätzlich geleistete Straßenlandentschädigung in den Erschließungsaufwand eingehen zu lassen.
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73

    Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für …

    Diese Vorschrift gilt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6) ausgesprochen hat, lediglich für solche Fälle, in denen die Erschließungsanlage nach dem früheren Landesrecht abzurechnen ist.
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands; …

    Wer seinerzeit tatsächlich unentgeltlich Land abgetreten hat, muß auch nach der Ansicht des erkennenden Senats dies heute gegen sich gelten lassen und sich an den im übrigen entstandenen Kosten beteiligen (BVerwG IV C 88.68 in DÖV 1970, 426).
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 6 ZB 13.2386

    Erschließungsbeitragsrecht; beitragsfähiger Aufwand; Beschaffung der Flächen für …

    Wird die Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße umgewandelt, so erleidet die Gemeinde hinsichtlich der bereits zuvor als Straße verwandten Flächen keinen Vermögensverlust und hat daher auch keinen Aufwand im Sinne des § 128 BauGB (vgl. auch BVerwG, U.v. 14.11.1969 - IV C 88.68 - juris Rn. 9;… U.v. 4.2.1981 - 8 C 13.81 - Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 3 B 1788/98

    Beitragsfreiheit nach Abtretung von Straßenland)

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1969 - IV C 88.68 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6 (S. 8) = DÖV 1970, 426 = ZMR 1970, 143 = BayVBl. 1970, 177.
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 19.73

    Anrechnung des Wertes abgetretener Grundstücksflächen auf den …

    Diese Vorschrift gilt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6) ausgesprochen hat, lediglich für solche Fälle, in denen die Erschließungsanlage nach dem früheren Landesrecht abzurechnen ist.
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