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| BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 18.03.1958 - A 278/57
- BVerwG, 15.11.1958 - IV B 136.58
- BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59
Der Senat war daher auch nicht durch den Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 -, in dem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des § 293 Abs. 2 LAG erhoben werden, im vorliegenden Falle daran gehindert, wie geschehen, zu entscheiden.
- BVerwG, 08.02.1962 - III C 93.60
Hausratsentschädigung für den Verlust von Hausrat bei der Flucht aus Westpreußen …
Das haben aber die mit Lastenausgleichssachen betrauten Senate des Bundesverwaltungsgerichts, der erkennende Senat zuerstim Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/III C 182.56 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Mai 1955 (BVerwGE 2, 102), der IV. Senat in den Urteilenvom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - (ZLA 1959 S. 345 = NJW 1959 S. 208 = MDR 1959 S. 950) und BVerwG IV C 9.59 undvom 11. November 1960 - BVerwG IV C 20.59 - (RLA 1961 S. 77), als Voraussetzungen dafür gefördert, daß ein Ehegatte das Alleineigentum des anderen Ehegatten bestreitet. - BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/III C 182.56 -, Beschluß vom 15. November 1958 - BVerwG IV B 136.58 -, Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - und - BVerwG IV C 9.59 -) ist Alleineigentum eines Ehegatten nur anzunehmen, wenn der andere Ehegatte jedenfalls nicht Eigentümer von Möbeln für zumindest einen Wohnraum war, wie dies § 16 Abs. 4 FG für die Anerkennung des Hausratschadens schlechthin voraussetzt. - BVerwG, 31.01.1963 - III C 31.61
Rechtsmittel
Auch der IV. Senat hat in seiner Rechtsprechung nach Erlaß des Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im Rahmen von § 16 Abs. 4 FG gelegentlich auf das Eigentum abgestellt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 9.59 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 246.60 -).
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