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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1219
BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61 (https://dejure.org/1962,1219)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1962 - IV C 9.61 (https://dejure.org/1962,1219)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1962 - IV C 9.61 (https://dejure.org/1962,1219)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung eines, dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden Wertes eines Betriebes durch das Ausgleichsamt im Falle einer unterbliebenden Feststellung zum Währungsstichtag

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.01.1962 - III C 218.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Ist die Feststellung eines Einheitswertes für den Währungsstichtag unterblieben, so hat das Ausgleichsamt auch für diesen Zeitpunkt einen dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden Wert des Betriebes zu ermitteln (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG III C 218.60, BVerwG III C 58.61).

    Jedenfalls sind die Grundsätze, die für die Bildung des Ersatzeinheitswertes für den 1. Januar 1940 gelten, nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BVerwG III C 218.60).

  • BVerwG, 25.01.1962 - III C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Ist die Feststellung eines Einheitswertes für den Währungsstichtag unterblieben, so hat das Ausgleichsamt auch für diesen Zeitpunkt einen dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden Wert des Betriebes zu ermitteln (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG III C 218.60, BVerwG III C 58.61).

    Schließlich hat der III. Senat bereits ausdrücklich entschieden, daß das Ausgleichsamt im Rahmen der Schadensberechnung verpflichtet ist, auch für den Währungsstichtag einen dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden Wert des Betriebes zu ermitteln, wenn das Finanzamt aus steuerlichen Gründen von der Feststellung des Einheitswertes für diesen Zeitpunkt abgesehen hatte (BVerwG III C. 218.60 in ZLA 1962, 138, BVerwG III C 58.61 in Mtbl.BAA 62, 450 und BVerwG III C 232.61).

  • BVerwG, 10.12.1959 - III C 175.58
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Steht für diesen Tag das steuerbehördlich ermittelte Reinvermögen des Betriebes fest, so wird dieser Betrag bei der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können (BVerwG III C 175.58 in ZLA 60, 107).
  • BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bildung eines (Ersatz-)Einheitswertes …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Diese Rechtsprechung hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts aufgegriffen, indem er die Bildung eines Ersatzeinheitswertes zum Währungsstichtag für ein Grundstück dann für erforderlich hält, wenn zwar ein Einheitswert festgesetzt wurde, dieser jedoch auf anderen bewertungsrechtlichen Grundlagen beruhte (BVerwG III C 42.60 in BVerwGE 12, 38 [BVerwG 26.01.1961 - III C 42/60]).
  • BVerwG, 29.11.1960 - IV C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Schon für Kriegs Sachschäden an Grund vermögen hat der erkennende Senat jedoch im Urteil vom 29. November 1960 (BVerwG IV C 150.59 in BVerwGE 11, 270 [BVerwG 29.11.1960 - IV C 150/59]) eine echte Gesetzeslücke darin gesehen, daß der Gesetzgeber die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes nicht vorgesehen hat: er hat es für erforderlich gehalten, einen solchen Wert zu ermitteln, wenn aus besonderen Gründen der Einheitswert seinerzeit nicht festgesetzt worden ist.
  • BVerwG, 21.09.1962 - III C 232.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61
    Schließlich hat der III. Senat bereits ausdrücklich entschieden, daß das Ausgleichsamt im Rahmen der Schadensberechnung verpflichtet ist, auch für den Währungsstichtag einen dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden Wert des Betriebes zu ermitteln, wenn das Finanzamt aus steuerlichen Gründen von der Feststellung des Einheitswertes für diesen Zeitpunkt abgesehen hatte (BVerwG III C. 218.60 in ZLA 1962, 138, BVerwG III C 58.61 in Mtbl.BAA 62, 450 und BVerwG III C 232.61).
  • BVerwG, 16.09.1969 - III C 32.68

    Entstehung eines Kriegssachschadens an einer Schäferei - Entschädigung für durch …

    Bisher ist es schon bei Feststellung von Kriegssachschäden an Grundstücken und Betriebsvermögen im Rahmen des § 13 Abs. 1 und Abs. 4 FG als zulässig und geboten angesehen worden, einen Ersatzeinheitswert zum Endvergleichszeitpunkt zu ermitteln (Urteile vom 29. November 1960 - BVerwG IV C 150.59 - [BVerwGE 11, 270], vom 16. November 1961 - BVerwG III C 14.60 - [Mtbl.BAA 1962, 448], vom 16. November 1962 - BVerwG IV C 232.60 - [Mtbl.BAA 1963, 538], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 9.61- vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - und vom 11. Juli 1968 - BVerwG III C 115.66 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - III C 95.60

    Festsetzung eines Kriegssachschadens an einem Papierwarengeschäft - Ermittlung …

    Anfangsvergleichswert zu einer Schadensfeststellung zu gelangen; das hat der Senat bereits in demUrteil vom 21. September 1962 - BVerwG III C 232.61 - (RLA 1962 S. 364) ausgesprochen und daran ist auch bei erneuter Überprüfung festzuhalten (ebensoUrteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 9.61 - [RLA 1963 S. 27]).
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