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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,844
BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.1965 - IV C 88.65

    Zulässigkeit einer Hühnerfarm in einem allgemeinen Wohngebiet - Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Ob sogen. Intensivhühnerhaltungen nach § 34 BBauG auch in Gebieten zulässig sind, die durch den Wohnzweck gekennzeichnet werden, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles (im Anschluß an das Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 88.65 - [Buchholz 406.18, Berlin § 35 BauO Nr. 1]).

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 88.65 - (Buchholz 406.18, Berlin § 35 BauO Nr. 1 S. 1 [3 f.]) hingewiesen.

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Ein solcher Widerspruch ist insbesondere dann gegeben, wenn sich durch das hinzutretende Vorhaben die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern würde (vgl. namentlich Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [32]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Zu berücksichtigen ist der Bereich, auf den sich die etwaige Gestattung der Nutzungsänderung auswirken könnte (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.]).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Ein solcher Widerspruch wurde u.a. dann angenommen, wenn sich die gegebene Situation durch erhebliche Geruchsbelästigungen oder sonstige Immissionen mehr als nur geringfügig verschlechterte (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 = BRS 25 Nr. 54 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    "eine genehmigungsfähige Art der Betriebsführung zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …

    Auch nach § 34 BBauG 1960 war ein Vorhaben, das erhebliche Geruchsbelästigungen hervorrief, unzulässig, wenn es der vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich relevanter Weise widersprach, insbesondere wenn sich durch das hinzutretende Vorhaben die gegebene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert hätte (BVerwG, Urt. vom 1. Dezember 1972 - IV C 9.71 = BRS 25 Nr. 54; BayVGH, BayVBl. 1977, 51; HessVGH, BRS 25 Nr. 52; OVG Lüneburg, BRS 25 Nr. 53).
  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

    Derart allgemeine Bereitschaftserklärungen sind - von allem anderen abgesehen - schon deshalb unerheblich, weil es grundsätzlich "nicht Sache des Beklagten, sondern Sache des Klägers" ist, "eine genehmigungsfähige Art der Betriebsführung zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - [S. 8]).
  • BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …

    Die Baugenehmigungsbehörden sind bei einem unbegründeten Baugesuch nicht verpflichtet, von sich aus Erwägungen darüber anzustellen, ob vielleicht ein anderes - von dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben in dieser oder jener Weise abweichendes, also ihm gegenüber modifiziertes - Vorhaben genehmigungsfähig sein könnte (vgl. dazu etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • OVG Saarland, 13.02.1976 - II R 87/75

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Erlaubnis zur Errichtung eines …

    Der Rinderhaltung in größerem Umfange dienende Baulichkeiten verschlechtern daher die durch Wohnbauten geprägte städtebauliche Situation und tun dies auch nicht nur geringfügig, sondern stelle in solcher Umgebung einen erheblichen Störfaktor dar, sind dort also gemäß § 34 BBauG unzulässig (vgl. auch BVerwG, DöV 1968, 579 [581] zur Zulässigkeit von Gärfuttersilos für die Rinderhaltung; des weiteren BVerwG, BRS 28, Nr. 31; OVG Lüneburg, AS 29, 334 = BRS 25, Nr. 53, sowie VGH Kassel, BRS 20, Nr. 187, und BRS 25, Nr. 73, jeweils zur Schweinehaltung; schließlich BVerwG, BBauBl. 1974, 565 zur Intensivhühnerhaltung in der Nähe von Wohnbauten).
  • BVerwG, 01.06.1978 - 4 B 49.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Denn die Möglichkeit eines solchen "Umschlages" würde nichts an dem Grundsatz ändern, daß es - abgesehen allenfalls von in dieser Beziehung evidenten Konstellationen - im allgemeinen nicht Sache der Behörde, sondern vielmehr Sache des von einer Ordnungsverfügung Betroffenen ist, die erforderliche Initiative zu entwickeln, um den ordnungswidrigen Zustand auf andere Weise als durch den von der Behörde begehrten Abbruch zu beheben (vgl. dazu etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [87 f.]).
  • BVerwG, 21.03.1975 - 4 B 30.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Im übrigen ist für die dem Beschwerdevorbringen entgegengesetzte Rechtsauffassung auf das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S 86/88) zu verweisen.
  • BVerwG, 02.01.1978 - 4 B 175.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Sollte der Kläger meinen, daß sich im Rahmen der von ihm geschaffenen baurechtswidrigen Verhältnisse durch Änderungen noch etwas "retten" läßt, ist es seine Sache, das vermeintlich genehmigungsfähige Objekt herauszuarbeiten und der Beklagten die entsprechenden Maßnahmen als Ersatzlösung anzubieten (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 1.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Soweit diese Frage überhaupt das Bundesrecht berührt, ist geklärt, daß die Behörden grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben durch (modifizierende) Auflagen "zulässig zu machen", sondern daß es Sache des jeweiligen Antragstellers ist, eine genehmigungsfähige Art des Vorhabens zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen (vgl. etwa das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 19.03.1975 - IV B 134.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Lärmverursachung durch den …

  • BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 14.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer …

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