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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1955 - IV C 91.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1117
BVerwG, 14.06.1955 - IV C 91.54 (https://dejure.org/1955,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1955 - IV C 91.54 (https://dejure.org/1955,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1955 - IV C 91.54 (https://dejure.org/1955,1117)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 21.02.1957 - III C 227.55

    Rechtsmittel

    Die Entscheidungen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dievom 14. Juni 1955 - BVerwG IV C 91.54 - undvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 -, nach denen es für die Gewährung von Zuschlägen zur Unterhaltshilfe gemäß § 269 Abs. 2 LAG nicht darauf ankomme, daß das Kind in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen ist, halt der Beteiligte für unrichtig.

    Nach ständiger Rechtsprechung des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senats bezieht sich die in § 269 Abs. 2 LAG enthaltene Vorweisung auf § 265 Abs. 2 LAG lediglich auf dessen Absatz 2 Satz 2 (vgl. denBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG IV C 91.54 - und dieUrteile vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 - und18. November 1955 - BVerwG IV C 133.55 - sowievom 9. März 1956 - BVerwG IV C 183.55 -).

  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 82.54

    Rechtsmittel

    Daß in § 269 Abs. 2 wie in § 267 Abs. 1 an das Wort "Kind" sich die Worte anschließen "im Sinne des § 265 Abs. 2", bedeutet, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Juni 1955 - IV C 91.54 - ausgesprochen und seitdem in ständiger Rechtsprechung beibehalten hat, nicht eine Bezugnahme auf das "zu ihrem Haushalt gehörend" in § 265 Abs. 2 Satz 1 , sondern ersetzt nur eine Wiederholung der Aufzählung in § 265 Abs. 2 Satz 2 (ähnlich wie bei der Hausratentschädigung in § 294 Abs. 1 Nr. 2).
  • BVerwG, 18.12.1956 - IV C 251.56

    Rechtsmittel

    Denn für die Berechnung der Unterhaltshilfe kommt es, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, lediglich darauf an, ob der Berechtigte dem Kinde Unterhalt leistet oder zu leisten hat (BVerwG IV C 91.54 vom 14. Juni 1955; ebenso Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, Anm. 3 Abs. 2 zu § 267).
  • BVerwG, 30.09.1955 - IV C 50.55

    Voraussetzungen für den Kinderzuschlag Unterhaltshilfeberechtigter nach dem …

    Wenn § 269 Abs. 2 LAG auf § 265 Abs. 2 LAG Bezug nimmt, so ist damit offenbar, wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG IV C 91/54 - ausgeführt hat, lediglich auf die Aufzählung in § 265 Abs. 2 Satz 2 verwiesen.
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