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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69   

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https://dejure.org/1970,260
BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69 (https://dejure.org/1970,260)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1970 - IV C 98.69 (https://dejure.org/1970,260)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1970 - IV C 98.69 (https://dejure.org/1970,260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Beitragspflicht zur Erschließung für die Herstellung einer Straße - Satzungsmäßige Festlegung von Ermäßigungen von Erschließungsbeiträgen für Eckgrundstücke

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 131 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 2
    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1971, 194
  • DVBl 1971, 215
  • DVBl 1972, 299
  • BauR 1971, 48
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69
    Ermäßigungen für Eckgrundstücke können auf die anderen von der Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 23.66 und 96.66).

    Der erkennende Senat hat in der Sache BVerwG IV C 23.66 (ZMR 1968, 277) ausgesprochen, daß die Ermäßigungen von Erschließungsbeiträgen für Eckgrundstücke, die satzungsgemäß festgelegt sind, auf die übrigen Anlieger der Erschließungsanlage umgelegt werden können, ohne daß dies in der Satzung ausdrücklich festgelegt zu sein braucht.

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69
    Dem steht nicht entgegen, daß die Gemeinde nicht gezwungen ist, eine solche Ermäßigung zu gewähren (Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - [BVerwGE 25, 147]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anwohners zu einem Straßenbaubeitrag; …

    Rn. 104 vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, KStZ 1977, 91 (93); Urteil vom 4. September 1970 - IV C 98.69 -, DVBl 1971, 215 (216),.
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung …

    Zum anderen darf die Eckermäßigung nur für einen Teil besonders großer Grundstücke gewährt werden, wenn dies unter Berücksichtigung ihrer Form und Größe und des angewendeten Verteilungsmaßstabes zur Vermeidung einer zu hohen Belastung der anderen Beitragspflichtigen geboten ist (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4).

    So hat der Senat bereits entschieden, daß die zu Lasten der anderen Anlieger gehende Eckermäßigung dadurch begrenzt ist, daß ihretwegen die Erschließungsbeiträge für andere Grundstücke nicht höher ansteigen, dürren als bis zum Anderhalbfachen des Betrages, der auf sie bei einer vollen Belastung der Eckgrundstücke entfallen würde (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7).

    Soweit der Senat über diese Begrenzung der Eckermäßigung hinaus gefordert hat, die Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück dürften insgesamt nicht niedriger sein als der Beitrag für gleichartige Grundstücke, die an der Straße mit dem höchsten Erschließungsaufwand liegen (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - a.a.O.), gibt er seine Rechtsprechung auf.

    Deshalb hängt die Anwendung dieser - dritten - Begrenzung der Eckermäßigung jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (Urteil des Senats vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - a.a.O. [S. 10]).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …

    Unabhängig davon können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. so schon Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 ) Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften gebieten, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, der etwa der durchschnittlichen Größe der übrigen von der Anlage erschlossenen Grundstücke entspricht.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Eine Ermäßigungsregelung kann allerdings wegen des Ausmaßes der gewährten Ermäßigung mit dem Gleichheitssatz unvereinbar sein (s. etwa Urteil vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 …und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] …und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung …

    Auch bedarf ein Grundstück oft überhaupt keines weiteren Zugangs von der zweiten Straße (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 8).

    Um eine daraus resultierende Höherbelastung der anderen Anlieger in Grenzen zu halten, dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Erschließungsbeiträge für andere Grundstücke nicht höher ansteigen als bis zum Anderthalbfachen des Betrages, der auf sie bei einer vollen Belastung der Eckgrundstücke anfallen würde (BVerwG, Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 8 f.; BVerwGE 51, 158 ).

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Die Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück dürfen insgesamt nicht niedriger sein als der Beitrag für gleichartige Grundstücke, die an der Straße mit dem höchsten Erschließungsaufwand liegen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 98.69).

    So ist in der Sache BVerwG IV C 98.69 (Urteil vom 4. September 1970) entschieden worden, daß die gesetzlichen Verteilungsmaßstäbe durchaus in der Form abgewandelt werden können, daß der sich nach dem von der Ortssatzung gewählten Verteilungsmaßstab ergebende Verteilerwert für Eckgrundstücke ermäßigt wird, wenn auch dies in der Ortssatzung allgemein festgelegt ist.

    Das widerspricht der Entscheidung des erkennenden Senates in der Sache BVerwG IV C 98.69.

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer …

    Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4, S. 7 (8 f.)) die Anwendung einer Vergünstigungsregelung nicht dazu führen, daß die Eigentümer von Mittelgrundstücken infolge der Eckermäßigung mehr als das 1 1/2fache des Betrags zahlen müssen, der auf diese Grundstücke bei einer vollen Belastung der mehrfach erschlossenen Grundstücke entfallen würde; bei Überschreiten dieser Grenze muß vielmehr die Gemeinde entsprechende Mehrbeträge selbst tragen.
  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus …

    Hierin ist eine allein am Willkürverbot zu messende ungerechtfertigte Ungleichbehandlung nicht zu erblicken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.9.1970 - IV C 98.69).

    Diese Umverteilung des Ermäßigungsbetrages zu Lasten der Mittellieger darf die Beklagte zur Vermeidung einer erheblichen Mehrbelastung auch im Ausbaubeitragsrecht dergestalt begrenzen, dass ihretwegen die Beiträge im Falle einer Ermäßigung für Eckgrundstückseigentümer für andere Grundstücke nicht höher ansteigen dürfen, als bis zum Anderthalbfachen des Betrages, der auf sie bei einer vollen Belastung der Eckgrundstücke entfallen würde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 8.10.1976 - IV C 56.74 und vom 4.9.1970 - IV C 98.69).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07

    Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht

    Rn. 47 Zwar ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen, dass es Umstände geben kann, die es nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften geboten erscheinen lassen, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, z. B. wenn sich die Erschließungswirkung der einen Straße eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (…BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - BVerwG 8 C 78.88 -, zit. nach juris; vgl. zu den Grenzen für die Gewährung einer Eckermäßigung auch BVerwG, Urt. v. 04.09.1970 - BVerwG IV C 98.69 - Urt. v. 08.10.1976 - BVerwG IV C 56.74 - VGH BW, Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter …

    Insbesondere konnte nicht geprüft werden, ob sich der Beitrag des Klägers etwa deswegen nicht ändert, weil die Beklagte davon abgesehen hat, die für Eckgrundstücke gewährten Ermäßigungen auf die übrigen Grundstückseigentümer umzulegen, wozu sie nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates etwa im Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4) berechtigt wäre.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …

  • VGH Hessen, 19.06.2008 - 5 UE 1146/07

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25

    Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Münster, 08.03.2013 - 3 L 4/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen …

  • VGH Hessen, 29.08.1990 - 6 N 3630/87

    Normenkontrollverfahren gegen eine Studienordnung, die die Prüfungsform zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 466/99

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages; …

  • VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04

    Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrende Beiträge

  • BVerwG, 10.04.2001 - 11 B 78.00

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Zulässigkeit …

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2013 - 13 K 1107/12

    Straßenreinigungsgebühren Wahrscheinlichtkeitsmaßstab Flächenmaßstab …

  • VGH Bayern, 11.04.2001 - 6 B 96.522

    Erschließungsbeitragsrecht: Mehrfacherschließung, Fehlen eines Artzuschlags für …

  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von …

  • OVG Bremen, 13.09.1983 - 1 BA 71/82

    Rechtmäßigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung für erstmalige …

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten …

  • VG Hamburg, 20.03.2013 - 9 K 115/10

    Grundstücksbegriff im Sielabgabenrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 3 B 1977/98

    Berufung; Zulassungsgrund; Divergenz; Anforderungen an die Darlegung

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2013 - 13 K 1143/12

    Flächenmaßstab, Erschlossensein

  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 6 B 92.166

    Erschließungsbeitragsrecht: Erstmaliges Entstehen einer Beitragspflicht, Begriff …

  • VG Göttingen, 24.11.1994 - 4 A 4252/93

    Beteiligungsfähigkeit eines Fachbereichs einer Universität im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1979 - V B 87/79
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