Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1961 - IV C 99.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines feststellungsfähigen Vermögensschadens für die Anerkennung des Verlustes der Existenzgrundlage - Anforderungen an die Feststellung des Existenzverlustes - Verlust von Bargeld auf dem Fluchtweg als Vertreibungsschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 28.05.1959 - A 299/58
- BVerwG, 19.04.1961 - IV C 99.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.09.1956 - IV C 6.56
Auszug aus BVerwG, 19.04.1961 - IV C 99.60
Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Verlust eines Sachinbegriffs oder von Bargeld zur Anerkennung eines Verlustes der Existenzgrundlage führen kann (Urteile vom 8. November 1957 - IV C 103.57 -, ZLA 58, 216 und vom 21. September 1956 - IV C 6.56 - [Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 23]).- In bezug auf den Verlust der Existenzgrundlage eines Geschädigten durch Einbuße von Bargeld oder eines Sachinbegriffs wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen BVerwG IV C 103.57 vom 8. November 1957, ZLA 1958, 216 und BVerwG IV C 6.56 vom 21. September 1956 - abgedruckt im Sammel- und Nachschlagewerk Buchholz unter 427.3 § 13 LAG Nr. 23 - verwiesen.
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 103.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.04.1961 - IV C 99.60
Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Verlust eines Sachinbegriffs oder von Bargeld zur Anerkennung eines Verlustes der Existenzgrundlage führen kann (Urteile vom 8. November 1957 - IV C 103.57 -, ZLA 58, 216 und vom 21. September 1956 - IV C 6.56 - [Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 23]).- In bezug auf den Verlust der Existenzgrundlage eines Geschädigten durch Einbuße von Bargeld oder eines Sachinbegriffs wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen BVerwG IV C 103.57 vom 8. November 1957, ZLA 1958, 216 und BVerwG IV C 6.56 vom 21. September 1956 - abgedruckt im Sammel- und Nachschlagewerk Buchholz unter 427.3 § 13 LAG Nr. 23 - verwiesen.
- BVerwG, 30.05.1963 - III C 205.59
Rechtsmittel
Richtig ist zwar zunächst daran, daß die Gewährung von Kriegsschadenrente wegen eines Verlustes der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 197.55 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 24]; vom 19. April 1961 - BVerwG IV C 99.60 - [Buchholz a.a.O., § 12 LAG Nr. 45]; vom 4. Juli 1961 - BVerwG III C 43.58 -) keinen der förmlichen Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz unterliegenden Vermögensverlust voraussetzt. - BVerwG, 30.01.1962 - IV B 11.62
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Gesuch auf …
Es ist insbesondere durch das in dieser Rechtssache ergangene zurückverweisende Urteil des beschließenden Senatsvom 19. April 1961 - BVerwG IV C 99.60 - geklärt, daß für die Anerkennung des Verlustes der Existenzgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 1 Ziffer 4 LAG ein nach den Vorschriften des Feststellungsgesetzes feststellungsfähiger Vermögensschaden nicht erforderlich ist und daß ein im Anschluß an die Flucht in einem ausländischen Internierungslager eingetretener Verlust an Bargeld zur Gewährung von Kriegsschadenrente wegen Verlustes der Existenzgrundlage durch Vertreibungsschaden führen kann.
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