Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachrücken der überlebenden Tochter in die elterliche Kriegsschadenrente - Verlust von RM-Spareinlagen durch Vertreibung als Vermögensschaden - Anforderungen an den Umfang des verlorenen Vermögens - Verrichten der Hauswirtschaft für die Eltern "anstelle" eigener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.02.1961 - II A 164/60
- VG Hannover, 18.04.1961 - II A 164/60
- BVerwG, 24.01.1962 - III B 90.61
- BVerwG, 05.08.1964 - IV C 99.64
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.11.1957 - III C 145.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Es genügt vielmehr, wie bereits im Urteil des III. Senats BVerwGE 6, 36 [37] ausgesprochen ist, jede, auch die kleinste Erbberechtigung (Quote). - BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63
Hauswirtschaftliche Tätigkeit für die eigenen Eltern - Berechtigung eines die …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Dies hat der Senat in seinem vorerwähnten Urteil BVerwGE 17, 218 [222 unter 5] ausgesprochen. - BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Die 7 Voraussetzungen, die nach den Urteilen des erkennenden Senats in BVerwGE 17 S. 212 und 218 erfüllt sein müssen, wenn die ihre Eltern überlebende Tochter in deren Kriegsschadenrente nachrücken soll - Bestehen des Familienbandes bereits bei Beginn des Bezuges von Kriegsschadenrente der Eltern, Alleinstehen, Bedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder vorgeschrittenes Alter, Erbberechtigung, Leben mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt, Verrichten der Hauswirtschaft für die Eltern anstelle eigener Erwerbstätigkeit -, sind hier sämtlich gegeben.
- BVerwG, 24.01.1962 - III B 90.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Nachdem der III. Senat durch Beschluß vom 24. Januar 1962 - BVerwG III B 90.61 - die Revision zugelassen hatte, hat die Klägerin Revision eingelegt. - BVerwG, 20.02.1959 - IV B 228.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Dieses Ergebnis liegt auch in der Richtung, die der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 20. Februar 1959 - BVerwG IV B 228.58 - eingeschlagen hatte. - BVerwG, 28.03.1957 - III C 13.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
In seinem Urteil BVerwG III C 13.56 vom 28. März 1957 hat der III. Senat zwar bemerkt, es dürfe keine andere Berufstätigkeit der Tochter neben der für die Eltern geleisteten hauswirtschaftlichen Arbeit stattgefunden haben.
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 131.64
Rechtsmittel
Hierzu sei auf die Ausführungen des Senats im gleichzeitigen Urteil BVerwG IV C 99.64 verwiesen, nach denen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter kein bestimmter Mindestumfang des verlorenen Vermögens zu verlangen ist.Wie im gleichzeitigen Urteil des Senats BVerwG IV C 99.64 ausgeführt ist, sind die Gesetzesworte "das ... Vermögen" in § 261 LAG nicht dahin zu verstehen, daß die Eigenschaft als Alleinerbe verlangt werde; vielmehr genügt jede, auch die kleinste Erbbeteiligung.
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Gewährung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - Antrag auf Leistungen …
Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 206.65
Nachrücken einer sog. allein stehenden Tochter in die Anspruchsberechtigung ihrer …
Das Verwaltungsgericht hob den Beschwerdebeschluß auf und führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - aus, die Klägerin habe ihre Arbeitskraft überwiegend der Versorgung ihrer Eltern gewidmet und auf die Möglichkeit einer erfolgreichen, mit einer Altersversorgung verbundenen Tätigkeit im Erwerbsleben verzichtet. - BVerwG, 23.02.1967 - V B 19.66
Unschädlichkeit des gleichzeitigen Nebeneinanders von Hauswirtschaftsführung und …
Insbesondere in seinem Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) hat der IV. Senat Grundsätze darüber aufgestellt, und diese hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - (ZLA 1966, 155) bestätigt. - BVerwG, 28.09.1965 - V B 17.65
Rechtsmittel
Dabei wird auch geklärt werden können, welchen Einfluß die Gewährung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft nach dem Lastenausgleichsgesetz an die alleinstehende Tochter auf die Einordnung einer von ihr ausgeübten Tätigkeit haben kann sowie ob die Grundsätze, die der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem vom Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds erwähnten Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (…ZLA 1965, S. 59;… RLA 1965, S. 46) aufgestellt hat, nur auf unselbständige Nebentätigkeiten oder auch auf selbständige anzuwenden sind.
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| BVerwG, 05.08.1964 - IV C 99.64 |
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- VG Hannover, 10.02.1961 - II A 164/60
- VG Hannover, 18.04.1961 - II A 164/60
- BVerwG, 24.01.1962 - III B 90.61
- BVerwG, 05.08.1964 - IV C 99.64
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
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