Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1967 - IV C B 33.67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Fiktion der Beschwerdeablehnung; Sonderregelung im Flurbereinigungsrecht; Voraussetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand/Voraussetzung; Fiktion der Beschwerdeablehnung/Sonderregelung im Flurbereinigungsrecht
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 30.04.1974 - III F 11/72
Schlussfeststellung/Anfechtung; Rechtsmittel/Rechtsmittelbelehrung; …
Wenn das BVerwG später unter der Geltung der VwGO zu § 76 VwGO, der im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.6.1967 - IV C B 33.67 "RzF - 1 - zu § 142 Abs. 3 FlurbG"), zu der Rechtsauffassung kommt, daß die Jahresfrist des § 76 VwGO auch mit der Einlegung eines Widerspruchs zu laufen beginnt, sofern es an einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung fehlt (BVerwGE 26, 54 ff.), dann hat es dennoch eingeräumt, daß es bei Anwendung des § 48 Abs. 2 Satz 2 MRVO 165 und § 42 Abs. 2 Satz 2 VGG sich um eine andere Rechtslage handele, die zur Entscheidung BVerwGE 1, 88 geführt habe (vgl. BVerwGE 26, 54 ff. (57 letzter Absatz)).
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