Rechtsprechung
| BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerveranlagungsverfahren - Steuerminderung - Mehrere Klageverfahren - Gewinnfeststellung - Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 13
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 124, 144
- BStBl II 1978, 198
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.09.1977 - 4 B 15.77
Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77
Hingegen wies der BFH mit Beschluß vom 21. Juli 1977 IV B 15/77 die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das die Einkommensteuerveranlagungen betreffende Urteil des FG als unbegründet zurück und erlegte dem Erinnerungsführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf. - BFH, 21.07.1977 - IV B 17/77
Anwendbarkeit - Vergütung für freiberufliche Leistungen eines Mitunternehmers - …
Auszug aus BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77
Der BFH ließ mit Beschluß vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77 (BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760) die Revision gegen die die einheitlichen Gewinnfeststellungen betreffenden Urteile des FG zu, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe (Anwendbarkeit des § 15 Nr. 2 EStG auf Vergütungen für freiberufliche Leistungen eines Mitunternehmers). - BFH, 26.05.1965 - II 188/63 U
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde
Auszug aus BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77
Denn der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Mai 1965 II 188/63 U, BFHE 82, 675, BStBl III 1965, 490).
- BFH, 04.11.1988 - VI E 3/88
Bestimmung des Streitwerts beim Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
Wie auch der Erinnerungsführer nicht verkennt, entspricht der Streitwert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198, und vom 23. April 1980 I B 45/78, BFHE 130, 445, BStBl II 1980, 751).Das bedeutet, daß sich der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Streitwert des Klageverfahrens bestimmt, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (Beschluß in BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198).
- BFH, 26.09.1990 - II E 1/90 Denn der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich regelmäßig nach dem Streitwert des Klageverfahrens, der im Regelfall dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens entspricht (vgl. BFH-Beschluß vom 12.Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198 [BFH 12.01.1978 - IV E 1/77]).
Die nach den Vorschriften des GKG zu erhebenden Gebühren sind ein pauschal angesetztes Entgelt für die Inanspruchnahme der Gerichte, das unabhängig davon ist, ob die Inanspruchnahme durch einen zulässigen oder einen unzulässigen Rechtsbehelf erfolgte und ob in zwei verschiedenen Verfahren letztlich das selbe Ziel verfolgt wird (vgl. auch BFHE 124, 144, [BFH 12.01.1978 - IV E 1/77] BStBl II 1978, 198 [BFH 12.01.1978 - IV E 1/77]).
- BFH, 10.08.2004 - I S 4/04
NZB: Streitwert
a) Zwar entspricht der Streitwert für ein Verfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde betreffend grundsätzlich dem Streitwert des vorausgegangenen Klageverfahrens, da dieser meist dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens gleichkommt (BFH-Beschluss vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198); er ergibt sich dann grundsätzlich aus dem (bezifferten) Antrag des Klägers im Klageverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GKG a.F.).
- BFH, 18.02.1994 - VIII E 4/93
Ermittlung des Streitwerts bei einheitlicher Gewinnfeststellung
Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob für ein die Folgejahre betreffendes Rechtsmittelverfahren ein Streitwert in gleicher Höhe anzusetzen gewesen wäre, wenn die Erinnerungsführer auch das Urteil des FG betreffend die Gewinnfeststellungen 1975 und 1976 mit der Revision angegriffen hätten (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198). - FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/03
Bemessung des Streitwertes bei Auswirkungen auf andere Steuerarten oder …
Gesichtspunkte bei der Prüfung von Bedeutung sein können (…BFH-Urteil vom 18.04.1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) oder wenn die Änderung des Folgebescheids entsprechend der Feststellung im Grundlagenbescheid ungewiss ist (BFH-Beschluss, vom 12.01.1978 IV E 1/77, BStBl. 11 1978, 198). - BFH, 06.06.1989 - X E 3/88
Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde
Der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er im Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198; vom 8. Juni 1988 IX E 4/87, BFH / NV 1989, 43). - BFH, 04.01.1994 - III E 1/93
Berücksichtigung eines Kuraufenthalts und Kosten für eine Kfz-Fahrleistung als …
Der Streitwert für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision entspricht zwar im Regelfall dem Streitwert des Klageverfahrens, da dieser regelmäßig dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens entspricht (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1978 IV E1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198). - BFH, 07.08.1989 - VII S 20/89
Befugnis der Prozessbevollmächtigten zur Beantragung einer Wertfestsetzung
Denn der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, 146, BStBl II 1978, 198). - BFH, 28.07.1988 - IV E 1/88
Anforderungen an die Berechnung der Gerichtskosten
Denn der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolge (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198; vom 28. Februar 1978 VII B 30/77, BFHE 124, 310, BStBl II 1978, 314, und vom 23. April 1980 I B 45/78, BFHE 130, 445, BStBl II 1980, 751). - BFH, 07.06.1993 - VII E 1/93
Bestimmung des Streitwerts in finanzgerichtlichen Verfahren
Der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er im Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, BStBl II 1978, 198). - BFH, 19.08.1992 - II E 2/92
Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung
- BFH, 18.03.1991 - VIII E 4/90
Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren vor den Gerichten der …
- BFH, 22.02.1990 - VII E 12/89
Erinnerung gegen Kostenansatz
- BFH, 08.06.1988 - IX E 4/87
Streitwertbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 18.04.1986 - IV E 8/85
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
- BFH, 02.03.1983 - I E 1/82
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