Rechtsprechung
| BFH, 27.02.2003 - IV E 4/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 5 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG §§ 5 13
Kostenerinnerung - datenbank.nwb.de
Geänderter Bescheid wird Gegenstand des Erinnerungsverfahrens bei Teilabhilfe einer Kostenerinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05
Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert
Wie der Senat mit Beschluss vom 27. Februar 2003 IV E 4/02 (BFH/NV 2003, 1064) entschieden hat, wird eine im Lauf des Erinnerungsverfahrens erlassene geänderte Kostenrechnung automatisch zum Gegenstand des Verfahrens. - BFH, 29.11.2012 - IV E 7/12
Pauschaler Streitwert im Verfahren wegen Gewinnfeststellung auch bei Kenntnis von …
Wie der Senat mit Beschluss vom 27. Februar 2003 IV E 4/02 (BFH/NV 2003, 1064) entschieden hat, wird eine im Lauf des Erinnerungsverfahrens erlassene geänderte Kostenrechnung automatisch zum Gegenstand des Verfahrens. - BFH, 28.09.2006 - IV E 2/06
Keine unrichtige Sachbehandlung bei Trennung im Fall der objektiven …
Eine im Lauf des Erinnerungsverfahrens geänderte Kostenrechnung wird automatisch zum Gegenstand des Verfahrens (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 IV E 4/02, BFH/NV 2003, 1064). - FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 8 KO 488/14
Streitwert bei objektiver Klagenhäufung, die alternativ zwei …
Rn. 14 Gegenstand der Entscheidung des Senats ist die zuletzt ergangene, geänderte Kostenrechnung, die automatisch zum Gegenstand des Erinnerungsverfahrens wurde, ohne dass es eines erneuten Rechtsbehelfs bedurft hätte (BFH-Beschlüsse vom 27.2.2003 IV E 4/02, BFH/NV 2003, 1064 und vom 28.9.2006 IV E 2/06, juris).
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