Rechtsprechung
| BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren
- openjur.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren
- Bundesfinanzhof
GKG § 21 Abs 1 S 1, GKG § 39 Abs 1, GKG § 66 Abs 1 S 1, GKG § 3 Abs 2 Anl 1
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren - rechtsinformationen.bund.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 S 1 GKG, § 39 Abs 1 GKG, § 66 Abs 1 S 1 GKG, § 3 Abs 2 Anl 1 GKG
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und Rechtszug bei Verbindung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit einem Klageverfahren oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwerte für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das AdV-Verfahren sind nicht zu einem Gesamtstreitwert zusammenzuzählen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der …
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Rn. 1 I. Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Klägerinnen, Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Kostenschuldnerinnen) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2009 1 K 2567/07 als unzulässig verworfen.Gleichzeitig --ebenfalls mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09-- hat der Senat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), den die Kostenschuldnerinnen mit der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verbunden hatten und der zusätzlich weitere, gleichzeitig erhobene Nichtzulassungsbeschwerden betraf, abgelehnt.
- BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59). - BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
Stundung von Gerichtskosten
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Rn. 12 4. Über die Frage, ob Gerichtskosten erlassen werden können, ist im Erinnerungsverfahren nicht zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472).
- BFH, 19.10.2009 - X E 11/09
Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von …
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Rn. 7 1. Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--), also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225). - FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2009 - 1 K 2567/07
Unzulässigkeit einer Klage gegen Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Rn. 1 I. Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Klägerinnen, Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Kostenschuldnerinnen) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2009 1 K 2567/07 als unzulässig verworfen. - BFH, 18.06.1969 - I B 8/69
Festsetzung eines Streitwerts - Mehrere Steuerfälle - Rechtsbehelfsentscheidung
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Hat das Gericht aufgrund objektiver Klagehäufung einheitlich über mehrere Klagebegehren entschieden, sind danach die sich aus den einzelnen Klagebegehren ergebenden streitigen Beträge zu einem Gesamtstreitwert zusammenzuzählen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587; vom 26. Februar 1985 IV B 104/84, juris, zur früheren Rechtslage). - BFH, 26.02.1985 - IV B 104/84
Auszug aus BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Hat das Gericht aufgrund objektiver Klagehäufung einheitlich über mehrere Klagebegehren entschieden, sind danach die sich aus den einzelnen Klagebegehren ergebenden streitigen Beträge zu einem Gesamtstreitwert zusammenzuzählen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587; vom 26. Februar 1985 IV B 104/84, juris, zur früheren Rechtslage).
- BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine …
Rn. 16 3. Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92;… vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55;… vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf. - BFH, 11.12.2019 - VIII E 1/19
Kein Ansatz von 10 % des Auffangstreitwerts als Streitwert in einem AdV-Verfahren …
Die Gebührensätze für den vorläufigen Rechtsschutz (einschließlich der Verfahren nach § 69 Abs. 3 und Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung) sind im Hauptabschnitt 2 geregelt, während sich die Gebührensätze für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aus Hauptabschnitt 5 ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 30.08.2011 - IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55, Rz 11). - VG Würzburg, 17.01.2012 - W 6 M 12.36
Grundsätzlich keine nochmalige Überprüfung der zugrundeliegenden …
Erforderlich wäre ein schwerer Mangel im Sinne einer eindeutigen und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung, ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen (BVerwG, B.v. 27.10.2010, Az: 8 KSt 13/10; BFH, B.v. 30.08.2011, Az: IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55). - FG Düsseldorf, 05.07.2022 - 8 Ko 1465/22
Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens
Rn. 15 Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 …und vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung Frau B belastende Rechtsfehler auf. - FG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Ko 1755/22
Erheben von Einwendungen gegen die Kostenrechnung i.R.d. Erinnerung
Rn. 27 Die Erinnerung hat indes keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu Bundesfinanzhof (BFH)-Beschlüsse vom 01.09.2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 08.12.2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30.08.2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 …und vom 19.10.2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58).
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