Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 13.01.1989 - IV E 733/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 261
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
Rechtswidriger Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei
Rn. 39 Hinzu kommt, daß die Übergangsfrist für den Gesetzgeber, nach nunmehr fast 14 Jahren, abgelaufen ist und insoweit auch eine übergangsweise Duldung des rechtswidrigen Handelns nicht mehr zulässig ist (zur Übergangsfrist des Gesetzgebers siehe Simitis, NJW 1989 S.21 f.; VG München, Urteil vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S.88 f. = CR 1988 S.329 ff. mit Anmerkung von Riegel, VG Wiesbaden, Urteil vom 13.01.1989, Az. IV E 733/87, VGH Kassel, Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 152/92, NVwZ-RR 1995 S.661, 662 = CR 1996 S.241, 242 f. und Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 1668/92, DVBl. 1996 S.570, OVG Bremen…, Urteil vom 28.06.1994, Az. OVG 1 BA 30/92, CR 1994 S.700 ff. mit Anmerkung von Walz in CR 1995 S.52 ff., Demke/Schild, a.a.O., § 3 Erläuterung III b bb).
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