Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.07.1969 - IV N 5/68 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 2 Abs. 6, 8 Abs. 2 BBauG.
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19
Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines …
Rn. 41 Schließlich ist der Betroffene nicht gehindert ist, die im Einwendungsverfahren unterbliebene Beteiligung im gerichtlichen Verfahren nachzuholen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 18. Juli 1969 - IV N 5/68 -, VerwRspr 1970, 809, 812, sowie BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2013, a.a.O.; vgl. auch: VGH BW…, Urteil vom 15. Juni 2016 - 5 S 1375/14 -, BRS 84 Nr. 20 und juris, Rn. 50). - VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84
Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung
Angesichts dieser konkreten Aussage des maßgebenden derzeitigen Flächennutzungsplans hat die Klägerin bei der Bebauungsplanung keinen Spielraum mehr, eine Wohnbebauung, durchzusetzen (vgl. zum Verhältnis vom Maß der Konkretisierung zum planerischen Spielraum Hess. VGH, B. v 18.07.1969- IV N 5/68 - BRS 22 Nr. 23), selbst wenn allgemein mit dem Begriff des Entwickelns eine gewisse Gestaltungsfreiheit der Gemeinde verbunden: ist.Diese Gestaltungsfreiheit ermöglicht es ihr grundsätzlich, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen, ja sogar in einem gewissen Maß von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzuweichen (BVerwG, U. v. 28.02.1975 - IV C 74.72 -, BRS 2, 9 Nr. 8; Hess. VGH, U. v. 08.08.1986 - 3 OE 57/83 -. Bei einer ausdrücklichen Ausklammerung von zusätzlichen Bauflächen im Flächennutzungsplan läßt es der mit dem Entwicklungsgebot an sich verknüpfte gestalterische Spielraum einer Gemeinde nicht zu, eine gleichwohl beabsichtigte, nicht unerhebliche weitere Bebauung, hier um eine Verbindungsstraße und etwa 8 Wohnhäuser, im Rahmen des Entwicklungsgebots noch als zulässig anzusehen. In einem solchen Fall ist die Umwandlung von Grünflächen in Wohnbauflächen nicht als eine geringfügige und unwesentliche Änderung anzusehen (vgl. Hess. VGH, B. v. 18.07.1969, a.a.O.).
- VGH Hessen, 27.01.1987 - 4 N 2172/86
Antragsbefugnis des Nachbarn im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Rn. 10 Mit Beschluß vom 18. Juli 1969 (IV N 5/68) stellte der beschließende Senat fest, daß der Bebauungsplan NW 82 d Nr. 3, soweit er die an der K.-straße und der H.-straße liegenden Grundstücke im Bereich der Liegenschaft "Villa K." erfasse, ungültig sei.Rn. 28 h) auf die Akten IV N 5/68 den Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.
- VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans
Je konkreter der Flächennutzungsplan ist, desto weniger Spielraum bleibt der Gemeinde bei der Bebauungsplanung (Hess VGH., B. v. 18. Juli 1969 - IV N 5/68 -, BRS 22 Nr. 23).
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