Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.03.1973 - IV N 8/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 05.06.1986 - 6 NG 841/86 In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Magistrat zur redaktionellen Berichtigung einer Satzung befugt ist, wenn der Regelungsgehalt dadurch nicht verändert wird (Hess.VGH, Beschluß vom 9. März 1973 - IV N 8/72 - DÖV 1973, 721 (2) und OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 1982, NVwZ 1983, 162).
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