Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.12.1972 - IV OE 1/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 26.09.1990 - 4 UE 3721/87
Zur Beseitigung der Einfriedung eines Gartens im Außenbereich
Derartige Beeinträchtigungen können auch dann nicht, wie der Senat mehrfach entschieden hat (so Urteil vom 01.12.1972 -- IV OE 1/71 -- HessVGRspr. 1973, 69 ) außer Betracht bleiben, wenn Bauwerke auf brachliegenden Flächen erstellt werden.Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung der Generalklausel für die Gefahrenabwehr (§ 59 HBO 1957, später § 83 HBO 1978) die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden entnommen, grundsätzlich gegen alle baulichen Anlagen, die ungenehmigt und mit den baurechtlichen Vorschriften unvereinbar sind, vorzugehen und ihre Beseitigung anzuordnen (Hess. VGH, U. v. 01.12.1972 -- IV OE 1/71 -- HessVGRspr. 1973, 69; U. v. 01.12.1972 -- IV OE 63/71 -- HSGZ 1982, 391; U. v. 19.10.1977 -- IV OE 71/76 -- HessVGRspr. 1978, 29 st. Rspr.) und auch zu vollstrecken (Hess. VGH, U. v. 29.04.1982 -- IV OE 40/79 -- HessVGRspr. 1982, 89 = NJW 1984, 318).
- VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten …
Bauen ohne Beachtung der formellen Voraussetzungen stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, die von der Bauaufsicht grundsätzlich zu unterbinden ist (grundlegend Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972, Hess. VGRspr. 1972, 65 bis 67 (66) und Urteile vom 01.12.1972 IV OE 41/70 -- sowie IV OE 1/71 -- Hess. VGRspr. - VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im …
Grundsätzlich können und müssen die Bauaufsichtsbehörden, wenn sie auf illegale Baumaßnahmen aufmerksam werden und es sich nicht um Bagatellfälle handelt, gegen diese unverzüglich mit den gebotenen Mitteln, insbesondere mit sofort vollziehbaren Baueinstellungsverfügungen und Nutzungsverboten, ferner mit Beseitigungsanordnungen vorgehen (Urteile des erkennenden Senats u. a. vom 01.12.1972 - IV OE 1/71 und 2/71 - und vom 19.10.1977 - 4 OE 71/76 -). - VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Baugenehmigung für Nutzungsänderung
Dies muß umso mehr gelten, wenn sie von dritter Seite, beispielsweise durch gerichtlichen Hinweis auf mögliche Vergleichsfälle hingewiesen werden (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 01.12.1972 -- IV OE 1/71 -- Hess. VGRspr. 1973, 69).
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