Rechtsprechung
| VGH Hessen, 14.03.1986 - IV OE 42/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung - …
Nach ständiger Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs war unter der Geltung des § 12 des Bundesbaugesetzes - BBauG 1960 - sowohl die Art der Hinweisbekanntmachung der Genehmigung als auch Ort und Dauer der Auslegung der Bebauungspläne in der Hauptsatzung festzulegen (vgl. dazu: Hess. VGH, Urteil vom 13.07.1973 - IV OG 40/73 -, BRS 27 Nr. 20; Beschluß vom 09.11.1973 - IV N 2/73 -, BRS 27 Nr. 16; Urteil vom 03.05.1974 - IV OE 76/73 -, DÖV 1975, 756; Urteil vom 14.03.1984 - III OE 43/82 -, BRS 42 Nr. 25; Urteil vom 14.03.1986 - IV OE 42/82 -, UPR 1986, 392 = HSGZ 1986, 447 = ZfBR 1986, 249). - VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 Bei der Beurteilung des triftigen Grundes hat die Bauaufsicht in die Bewertung der gegenseitigen Eigentümerinteressen auch einzustellen, ob der Bauherr bei einer Neuplanung der Bebauung auf einem freien Baugrundstück in der Lage war, außerhalb des Bauwichs ahne besondere Nachteile für sich selbst sofort miteinzubeziehen (Beschluß des Senats vom 14. August 1984 - III OE 87/82 - ESVGH 35, 234 (L); Urteil des 4. Senats des Hess. VGH vom 14. März 1986 - IV OE 42/82 -).
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