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   VGH Hessen, 25.06.1982 - IV OE 43/81   

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https://dejure.org/1982,17822
VGH Hessen, 25.06.1982 - IV OE 43/81 (https://dejure.org/1982,17822)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1982 - IV OE 43/81 (https://dejure.org/1982,17822)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1982 - IV OE 43/81 (https://dejure.org/1982,17822)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21

    Adressat; Baufreiheit; Baugenehmigung; Einvernehmen; Erhaltungssatzung; …

    Ob die Auffassung des VGH Kassel (Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20), zutrifft, die Erteilung einer Baugenehmigung nur mit Wirkung für und gegen den ehemaligen Bauherrn sei eine im Gesetz nicht vorgesehene Genehmigung sui generis, könnte daher ggf. dahinstehen.

    Eine Anwendung auf Fälle des Eigentumswechsels vor Erteilung der Genehmigung könnte auch problematisch sein, wenn die Genehmigung etwa mit Auflagen verbunden ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20).

    Da die Baugenehmigung nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr die Bautätigkeit, sondern den Bestand der baulichen Anlage und deren Nutzung absichert, ist es sachgerecht, an die Stelle des Bauherrn denjenigen treten zu lassen, bei dem die Verfügungsgewalt über den Genehmigungsgegenstand liegt - sei es der ehemalige Bauherr, sei es derjenige, der sie von ihm übernommen hat (Senatsurt. v. 8.12.1978 - I A 24/78 -, BRS 35 Nr. 158; ähnlich für das hessische Landesrecht HessVGH, Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20).

  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 3480/86

    Gebäudeabbruch; Rechtsnachfolger des Bauherrn und Abwendungsbefugnis

    Er hat sich mit der Geltung der Baugenehmigung für und gegen den Rechtsnachfolger (§ 96 Abs. 3 HBO), die die Geltung einer Auflage im Bauschein gegen den Rechtsnachfolger einschließt (Hess. VGH, B. v. 19.07.1984 -- 4 TH 1617/84 -- m.w.N.), ferner in drei Entscheidungen in diesem Zusammenhang mit der Frage befaßt, an wen der Bauschein für ein bereits abgeschlossenes Bauvorhaben erteilt werden darf (Urteil des Senats vom 19.06.1981 -- IV OE 70/80 --; U. v. 25.06.1982 -- IV OE 43/81 -- ESVGH Band 33, S. 20 und B. v. 03.02.1984 -- 4 TG 76/83 -- BRS 42 Nr. 166).
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