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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.07.1978 - IV OE 54/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,12289
VGH Hessen, 13.07.1978 - IV OE 54/75 (https://dejure.org/1978,12289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.07.1978 - IV OE 54/75 (https://dejure.org/1978,12289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - IV OE 54/75 (https://dejure.org/1978,12289)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96

    Beseitigung einer aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken bestehenden …

    Da ungenehmigten und nicht geduldeten baulichen Anlagen keine prägende Wirkung zukommt (Hess. VGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IV OE 54/75 -, HessVGRspr. 1979, 45; Beschluss vom 28. November 1978 - IV TG 85/78 -, BRS 33 Nr. 40), vermittelt auch aus diesem Grunde die in der Nähe des klägerischen Grundstücks ggf. vereinzelt vorhandene Bebauung der Umgebung des Grundstücks keine Innenbereichsqualität im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB.
  • VGH Hessen, 15.09.1994 - 4 UE 4184/88

    Standort einer Anlage der Außenwerbung: bauplanungsrechtliche Beurteilung - …

    Darin läge eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation, die bodenrechtlich beachtliche und ausgleichungsbedürftige Spannungen begründen würde (zur bauplanungsrechtlichen Relevanz begrünter Vorgartenflächen vgl. Hess. VGH, U. v. 13.07.1978 - IV OE 54/75 - HessVGRspr. 1979, 45).
  • VGH Hessen, 22.06.1989 - 4 UE 1332/86

    Bauvoranfrage - Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich - Berücksichtigung …

    Allerdings muß nach der Rechtsprechung des Senats -- ebenso wie bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens nach § 34 BBauG (nunmehr BauGB) prägenden Elemente ungenehmigte oder nicht geduldete bauliche Anlagen unberücksichtigt zu bleiben haben (Hess. VGH, U. v. 13.07.1978 -- IV OE 54/75 -- HessVGRspr. 1979, 45; B. v. 28.11.1978 -- IV TG 85/78 -- BRS 33 Nr. 40) -- eine eigenmächtige Veränderung der außenbereichs-typischen Gestaltung eines Grundstücks bei der Ermittlung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich unberücksichtigt bleiben.
  • VGH Hessen, 19.08.1987 - 3 UE 2943/84

    Keine Zulassung allgemeiner Wohnnutzung im Gewerbegebiet

    Bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente ist die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (vgl. BVerwG, U. v. 06.11.1968 - IV C 31.66-- BVerwGE 31, 22 = BRS 20 Nr. 36; Hess. VGH U. v. 13.07.1978 - IV OE 54/75 - und U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 -).
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