Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.09.1980 - IV OE 95/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 1 BBauG; §§ 3 und 4 Landschaftsschutzverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs
Dabei ist davon auszugehen, daß der Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung von Grund und Boden in einer Landschaftsschutzverordnung nicht dem bauplanungsrechtlichen Begriff der Landwirtschaft gemäß § 146 BBauG gleichzusetzen ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.09.1980 - IV OE 95/78 - Natur und Recht 1982, 111; Hess. VGH, Beschluß vom 26.03.1984 - 3 OE 113/83 -). - VGH Hessen, 05.03.1993 - 4 UE 619/89
Pferdezucht im Außenbereich - hier: entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung
Zur Landwirtschaft im landschaftsschutzrechtlichen Sinne zählt hiernach nur die für die freie Landschaft typische landwirtschaftliche Betätigung (Hess. VGH, Urteil vom 24.09.1980 - IV OE 95/78 - NuR 1982, 111 = BRS 36 Nr. 220; Urteil vom 09.03.1989 - 3 OE 801/86 - BRS 49 Nr. 240). - VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 2804/86
Hobbytierhaltung im Außenbereich; Beseitigung von Stallgebäuden
Eine landschaftsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist weder erteilt (…zur Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung vgl. bereits Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228) noch könnte sie erteilt werden, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Begriff der Landwirtschaft im Sinne des Landschaftsschutzrechtes lediglich die großflächige Bodennutzung für Tier- und Pflanzenzucht umfaßt (Hess. VGH, U. v. 24.09.1980 - IV OE 95/78 - BRS 36 Nr. 220) und damit jedenfalls Gebäude, die einer Hobby-Tierhaltung dienen sollen, ausschließt. - VGH Hessen, 09.03.1989 - 3 UE 801/86
Beeinträchtigung des Naturschutzes durch einen Baumschulbetrieb - …
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 24.09.1980 -- IV OE 95/78 -- BRS 36 Nr. 220 = NuR 1982, 111; Urteil vom 29.03.1985 -- HessVGRSpr. 1985, 73 = RdL 1986, 16) hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, daß eine Baumschulnutzung keine von den Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung freigestellte land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des § 4 Nr. 1 LSchVO darstellt. - VGH Hessen, 26.04.1993 - 3 TH 845/93
Landschaftsschutz - hier: zur Zulässigkeit einer Weihnachtsbaumkultur mit …
Die nach den Angaben der Antragstellerseite als Baumschulnutzung angelegte Weihnachtsbaumkultur mit Schutzzaun ist keine von den Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung freigestellte land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des § 4 Nr. 1 LSVO (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.09.1980 - IV OE 95/78 - BRS 36 Nr. 220 = NuR 1982, 111; Urteil vom 29.03.1985 - HessVGRSpr. 1985, 73 = RdL 1986, 16).
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