Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrenverstoß bei der Feststellung des Teilwerts von Grundstücken eines zusammengehörigen Betriebsvermögens trotz entsprechender gegenstehender Nachweise des Steuerpflichtigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718, m.w.N.), die insoweit durch den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) keine Änderung erfahren hat, stellt sich in der Land- und Forstwirtschaft die Frage der Liebhaberei bei anhaltenden Verlusten eines Betriebs. - BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78
Nichtlandwirt - Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche - Ausbau eines …
Auszug aus BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718, m.w.N.), die insoweit durch den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) keine Änderung erfahren hat, stellt sich in der Land- und Forstwirtschaft die Frage der Liebhaberei bei anhaltenden Verlusten eines Betriebs. - BFH, 04.10.1974 - III R 127/73
Mangelnde Sachaufklärung - Unzulässigkeit - Rüge - Tatsächliche Feststellungen - …
Auszug aus BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82
Soweit der Kläger auch mangelnde Sachaufaufklärung rügt, weil das FG die Käuferin und den Bürgermeister nicht vernommen habe, ist diese Rüge unzulässig, weil der Klägervertreter die Vernehmung dieser Personen am Schluß der Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht mehr beantragt bzw. ihre Nichtvernehmung nicht gerügt hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1974 III R 127/73, BFHE 113, 470, BStBl II 1975, 302). - BFH, 25.08.1983 - IV R 99/80
Antragsberechtigter - Eigentümer eines Betriebsgrundstücks - …
Auszug aus BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82
Antragsberechtigt sind nach § 55 Abs. 5 EStG neben den Eigentümern der betreffenden Betriebsgrundstücke zum 1. Juli 1970 auch die Steuerpflichtigen, die während der Antragsfrist des § 55 Abs. 5 EStG durch Gesamtrechtsnachfolge oder durch unentgeltlichen Erwerb nach § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Eigentümer der betreffenden Grundstücke geworden sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1983 IV R 99/80, BFHE 139, 265, BStBl II 1984, 31).
- BFH, 05.11.1987 - IV R 94/85
Anforderungen an die Änderung bestandskräftiger Teilwertbescheide - …
Aus dem Berechnungsbogen, der der Urschrift des Feststellungsbescheides vom 21. Juni 1976 beigeschlossen ist, ist zu entnehmen, daß das FA entsprechend dem hier eingreifenden Amtsermittlungsgrundsatz (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1985 IV R 102/82, BFH / NV 1986, 273) für alle in den Anträgen vom 27. Mai und 18. November 1974 sowie vom 15. Mai und 22. Dezember 1975 genannten Grundstücke die Richtwerte lt. - BFH, 24.10.1985 - IV R 218/82
Gleichsetzung der Gewährung einer Tarifermäßigung mit einer verbindlichen …
Die Revision des FA ist begründet.1., 2., und 3. Der BFH versagte die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 4 EStG a. F. Hinsichtlich der Begründung im einzelnen wird auf die wörtlich übereinstimmenden Ausführungen im Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 102/82 (BFHE 143/82, BStBl II 1985, 293) verwiesen.4.
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