Rechtsprechung
| BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirkungen des Gewinns eines Kommanditisten durch Wegfall von negativen Kapitalkosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BFH, 28.01.1992 - VIII R 28/90
Korrektur einer fehlerhaften Verteilung eines KG-Gewinns
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Für das weitere Verfahren weist der Senat, ohne damit das FG binden zu können, darauf hin, daß eine Personenhandelsgesellschaft auch nach Einstellung ihrer werbenden Tätigkeit und Eröffnung des Konkursverfahrens den Gewinn im Abwicklungsstadium weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln muß (BFH-Urteil vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881).Der Senat weist ferner darauf hin, daß das FA im Streitfall, anders als das FA im Falle des Urteils in BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881 für alle Feststellungszeiträume Feststellungsbescheide erlassen hat.
- BFH, 04.08.1988 - IV R 78/86
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Anforderungen an die die …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung berührt die Grundordnung des Verfahrens und führt, da der BFH die Beiladung nicht im Revisionsverfahren nachholen kann, auch ohne entsprechende Verfahrensrüge eines Beteiligten, zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. August 1988 IV R 76/86, BFH/NV 1989, 281;… vom 13. März 1991 VIII R 123/85, BFH/NV 1992, 46).Dies gilt auch dann, wenn die Notwendigkeit einer Beiladung vom FG nicht nachgeprüft worden ist, obwohl - wie im Streitfall - der Sachverhalt eine solche Prüfung verlangt hätte (Urteile in BFH/NV 1989, 281 und BFH/NV 1992, 46).
- BFH, 13.03.1991 - VIII R 123/85
Unterlassen einer notwendigen Beiladung von Dritten zum Verfahren
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung berührt die Grundordnung des Verfahrens und führt, da der BFH die Beiladung nicht im Revisionsverfahren nachholen kann, auch ohne entsprechende Verfahrensrüge eines Beteiligten, zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO (ständige Rechtsprechung;… vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. August 1988 IV R 76/86, BFH/NV 1989, 281; vom 13. März 1991 VIII R 123/85, BFH/NV 1992, 46).Dies gilt auch dann, wenn die Notwendigkeit einer Beiladung vom FG nicht nachgeprüft worden ist, obwohl - wie im Streitfall - der Sachverhalt eine solche Prüfung verlangt hätte (Urteile in BFH/NV 1989, 281 und BFH/NV 1992, 46).
- BFH, 10.12.1985 - VIII R 41/85
Bestimmung des Klägers - Einheitlichkeit der Entscheidung einer Gesellschaft …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Kommt es beim Kommanditisten einer GmbH & Co. KG zu einem solchen Gewinn, so ist damit die Erfassung eines gleich hohen Verlusts bei der Komplementär-GmbH verbunden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1980, 164; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 41/85, BFH/NV 1986, 404).Der Beiladung der Komplementär-GmbH bedarf es allerdings nicht, wenn die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht ist und die Entscheidung über die Gewinn- und Verlustzurechnung für die GmbH unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, auch nicht dem eines Verlustabzugs in Folgejahren, steuerliche Folgen haben könnte (vgl.BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 404;… vom 11.Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312).
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Kommt es beim Kommanditisten einer GmbH & Co. KG zu einem solchen Gewinn, so ist damit die Erfassung eines gleich hohen Verlusts bei der Komplementär-GmbH verbunden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1980, 164;… BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 41/85, BFH/NV 1986, 404). - BFH, 11.02.1988 - IV R 19/87
Korrektur fehlerhafter Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft durch …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 11.Februar 1988 IV R 19/87 (BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825) ergäbe sich dann, daß zum 31. Dezember 1977 eine Bilanzberichtigung im Sinne einer Berichtigung der Anteile am negativen Betriebsvermögen der KG vorzunehmen wäre. - BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78
Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Bei der wegen Nichtabgabe von Steuererkärungen und Nichterstellung von Jahresabschlüssen gebotenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen war das FA deshalb auch in diesem Falle berechtigt, die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs durchzuführen (BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301). - BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Der Beiladung der Komplementär-GmbH bedarf es allerdings nicht, wenn die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht ist und die Entscheidung über die Gewinn- und Verlustzurechnung für die GmbH unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, auch nicht dem eines Verlustabzugs in Folgejahren, steuerliche Folgen haben könnte (…vgl.BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 404; vom 11.Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312). - BFH, 20.07.1987 - IV R 76/86
Unwirksamwerden des mit der Revision angegriffenen Urteils des Finanzgerichts …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung berührt die Grundordnung des Verfahrens und führt, da der BFH die Beiladung nicht im Revisionsverfahren nachholen kann, auch ohne entsprechende Verfahrensrüge eines Beteiligten, zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. August 1988 IV R 76/86, BFH/NV 1989, 281;… vom 13. März 1991 VIII R 123/85, BFH/NV 1992, 46). - BFH, 29.11.1967 - I 221/64
Streitiger Veranlagungszeitraum - Vorangegangenes Wirtschaftsjahr - …
Auszug aus BFH, 12.11.1992 - IV R 105/90
In der Rechtsprechung des BFH ist bereits in anderem Zusammenhang entschieden worden, daß auch Betriebsvermögensansätze, die nicht aus einer Bilanz, sondern aus einer vom Betriebsprüfer gefertigten Vermögensaufstellung hervorgehen, in den Bilanzzusammenhang eingehen und Gegenstand einer Bilanzberichtigung zum folgenden Bilanzstichtag sein können, wenn die Werte der Vermögensaufstellung einer bestandskräftig gewordenen und nicht mehr änderbaren Veranlagung zugrunde gelegt worden sind (BFH-Urteil vom 29. November 1967 I 221/64, BFHE 91, 76, BStBl II 1968, 261; vgl. auch Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr.C 141).
- BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07
Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren …
Einer Beiladung der GmbH bedarf es nur dann nicht, wenn die Entscheidung über die Gewinn- und Verlustzurechnung für die (gelöschte) GmbH keine steuerlichen Folgen haben könnte (Senatsurteil vom 12. November 1992 IV R 105/90, BFH/NV 1993, 315). - BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93
Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener …
Das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten steht einem Bilanzansatz i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich (BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 IV R 19/87, BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825; vom 10. Dezember 1991 VIII R 17/87, BFHE 167, 331; vom 12. November 1992 IV R 105/90, BFH/NV 1993, 315). - BFH, 24.05.1995 - VIII B 153/94
Ermittlung des Veräußerungsgewinns durch Differenzbildung zwischen dem negativen …
In gleicher Höhe würde sich der Verlust der Komplementär-GmbH verringern (BFH-Urteil vom 12. November 1992 IV R 105/90, BFH/NV 1993, 315 m. w. N.); die Komplementär-GmbH ist deshalb grundsätzlich zu einem Klageverfahren des Kommanditisten wegen der Höhe seines Gewinnanteils aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos beizuladen. - BFH, 03.06.1993 - VIII R 15/92
Beiladung des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 60 FGO )
Von einer Beiladung kann in diesem Fall nur abgesehen werden, wenn die GmbH nicht mehr besteht und sich deshalb Verluste auch in künftigen Jahren nicht mehr auswirken können (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587; vom 12. November 1992 IV R 105/90, BFH/NV 1993, 315). - FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93
Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz …
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